Genehmigung einer Windkraftanlage - Antrag
Allgemeine Informationen
Eine Windkraftanlage wandelt die Energie des Windes in elektrische Energie um und wird zur Stromerzeugung eingesetzt.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Genehmigungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005) ist:
- Errichtung einer Windkraftanlage
- Betrieb und wesentliche Änderungen an einer Windkraftanlage
Seit 2018 gibt es keine Verpflichtung zur Anerkennung als Ökostromanlage für Fotovoltaikanlagen mehr (auch nicht für Wasserkraftanlagen und Windkraftanlagen).
Für das seit Anfang 2018 zur Verfügung stehende Förderkontingent werden keine Ökostrom-Anerkennungsbescheide mehr benötigt: aktuelle Informationen zur Förderung von Ökostromanlagen. Für rohstoffabhängige Anlagen (feste/flüssige Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas) müssen der OeMAG jedoch weiterhin Anerkennungsbescheide vorgelegt werden.
Fristen und Termine
Die Erledigung des Verfahrens hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.
Hinweis: Wenn Sie die Einreichunterlagen elektronisch einbringen, trägt das zur Beschleunigung des Verfahrens bei.
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Eisenbahn und Luftfahrt
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Öffnungszeiten
Amtsstunden für schriftliche Anbringen:
Montag bis Freitag 8 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.
Kund*innenverkehr für telefonische Auskünfte und Anbringen:
Montag bis Freitag 9 bis 14 Uhr
Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.
Ansprechperson
Sabine Pfeil - Telefon: +43 1 4000-89961
Erstinformation sowie Beratung zu Anzeige- und Bewilligungsverfahren für Erneuerbare Energieanlagen bietet die Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien
E-Mail: erneuerbare-energie@urbaninnovation.at
Homepage: https://www.erneuerbare-energie.wien/
Erforderliche Unterlagen
Zur Genehmigung einer Windkraftanlage ist ein Antrag erforderlich, der mittels Formular gestellt werden kann. Im Formular ist ersichtlich, welche Daten für den Antrag notwendig sind und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Kosten und Zahlung
Die Kosten hängen von der Anzahl der Einreichdokumente ab. Sie variieren je nachdem, ob eine Verhandlung erforderlich ist und wie lange diese dauert. Insgesamt muss mit Kosten zwischen 100 und 200 Euro gerechnet werden.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
Antrag auf Genehmigung einer Windkraftanlage in Wien: 122 KB PDF
Zusätzlich sind entsprechende Pläne und im Vertretungsfall Vollmachten nötig.
Zusätzliche Informationen
- Windkraftanlagen können vor Einreichung bei der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung vorbegutachtet werden.
- Die Windkraftanlage ist nach der BO für Wien bewilligungspflichtig, der Antrag auf Genehmigung wird bei der Baupolizei eingebracht.
- Die Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen informiert über Klein-Windkraftanlagen aus technischer Sicht (Anforderungen an das Projekt: 140 KB PDF).
Rechtliche Grundlage: §§ 5, 11 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005
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- Letzte Aktualisierung: 25.09.2025, 09.25 Uhr
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