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NEWSLETTER

Einzel- und Gesamtförderung im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst - Antrag

Wegen technischer Probleme kommt es derzeit zu Fehlermeldungen in den Antrags-Formularen. Sobald sie wieder funktionieren, können Sie Ihren Antrag schicken.

Wegen technischer Probleme können Sie die Abrechnungsformulare derzeit nur ohne Beilagen schicken. Die erforderlichen Beilagen zur Förderabrechnung finden Sie in der Richtlinie und im Zusageschreiben zu Ihrer Förderung. Schicken Sie die Beilagen bitte per E-Mail an abrechnung@ma07.wien.gv.at. Geben Sie als Betreff die MA7-Geschäftszahl an.

Die Einreichfrist wurde bis 8. November, 24 Uhr verlängert.

In der Förderrichtlinie finden Sie alle Informationen zu den Einzel- und Gesamtförderungen im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst. Bei der Antragstellung müssen Sie im Online-Formular bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinie gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Antrag mit ID Austria

Online-Antrag mit ID Austria

Informationen zur ID Austria

Antrag ohne ID Austria

Online-Antrag mit Einverständniserklärung

Sie benötigen für den Antrag ohne ID Austria eine Einverständniserklärung. Die müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und im Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung

Finanzaufstellung

Sie benötigen für den Antrag eine der beiden Excel-Tabellen für die Plan-Ist-Finanzaufstellung. Sie müssen sie ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend im Online-Formular hochladen:

Die Plan-Ist-Aufstellung vom Antrag verwenden Sie auch für Ihre Abrechnung.

Hilfe

Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps

Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit Sitz in Wien sowie natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien.

In der Förderrichtlinie finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Fristen und Termine

  • Von 1. Oktober bis 8. November, 24 Uhr:
    • Einzelförderung von Vorhaben im nächsten Jahr
    • Gesamtförderung von Vorhaben im nächsten Jahr

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Bildende Kunst und Medienkunst
E-Mail: kunst@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84759

Verfahrensablauf

Nach dem Abschicken des Antrags erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nachdem die Kulturabteilung den Antrag formal geprüft hat, erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Bildende Kunst und Medienkunst.

In der Förderrichtlinie finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".

Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.

Erforderliche Unterlagen

In der Förderrichtlinie finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Antrag mit und ohne ID Austria

Abrechnung mit und ohne ID Austria

Einverständniserklärung

Sie benötigen für den Antrag und die Abrechnung ohne ID Austria eine Einverständniserklärung. Sie müssen sie ausfüllen, unterschreiben und im Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung

Finanzaufstellung

Sie benötigen für den Antrag eine der beiden Excel-Tabellen für die Plan-Ist-Finanzaufstellung. Sie müssen sie ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend im Online-Formular hochladen:

Die Plan-Ist-Aufstellung vom Antrag verwenden Sie auch für Ihre Abrechnung.

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Kontakt

Stadt Wien - Kultur

Kontaktformular

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