Allgemeine Informationen
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Gemeinnützige Vereine
- Gemeinnützige juristische Personen
- Gemeinnützige eingetragene Personengesellschaften
Die Organisation muss unabhängig von staatlichen Strukturen arbeiten und einen Bezug zur Stadt Wien aufweisen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Tätigkeiten, die Demokratie und Beteiligung in Wien stärken, insbesondere wenn sie:
- Demokratische Mitgestaltung im Alltag fördern
- Niederschwellige, inklusive und öffentlich zugängliche Beteiligungsangebote schaffen
- Beteiligungsmöglichkeiten für Wiener*innen ausbauen
- Unterrepräsentierte Zielgruppen erreichen
- Innovative Formen demokratischer Praxis erproben
Förderarten
Gemäß Förderrichtlinie gibt es 2 Förderarten:
Einzelförderung: Eine Einzelförderung ist eine Förderung für ein zeitlich abgegrenztes und sachlich bestimmtes Vorhaben (zum Beispiel Förderung eines bestimmten Projektes, Durchführung einer Veranstaltung, Abhalten einer Ausstellung).
Gesamtförderung: Eine Gesamtförderung ist eine Förderung für die laufende Tätigkeit einer Organisation.
Die Gesamtförderung deckt den gesamten oder aliquoten Teil des nach Abzug allfälliger Einnahmen verbleibenden Fehlbetrages für die bestimmungsgemäße laufende Tätigkeit (Gesamttätigkeit oder Teilbereichstätigkeit) der Förderwerberin*des Förderwerbers innerhalb eines im Fördervertrag bestimmten Zeitraumes (zum Beispiel Jahresförderung, Basisförderung).
Gesamtförderungen können nur für ein Jahr gewährt werden.
Höhe der Förderung
Die Gesamtförderung beträgt:
- Mindestens 10.000 Euro
- Maximal 300.000 Euro pro Jahr
Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach:
- Umfang und Qualität der beantragten Tätigkeit
- Dem Kosten- und Finanzierungsplan
- Den verfügbaren Budgetmitteln
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn:
- Ein öffentliches Interesse besteht
- Ein inhaltlicher, institutioneller oder geographischer Bezug zur Stadt Wien vorliegt
- Die Tätigkeit den Förderzielen entspricht
- Ein finanzieller Bedarf besteht
- Der Förderzweck nicht bereits auf andere Weise erreicht wird
- Keine Ausschlussgründe gemäß Förderrichtlinie vorliegen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
Eine ausführliche Beschreibung aller Fördervoraussetzungen, Förderbedingungen und Ausschlussgründe finden Sie in der Förderrichtlinie (PDF).
Im Online-Formular bestätigen Sie mit einer Einverständniserklärung, dass Sie die Förderrichtlinie (PDF) gelesen haben und diese rechtsverbindlich akzeptieren.
Fristen und Termine
Einreichungen sind ab 1. April 2026
möglich, solange bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
Der Förderzeitraum
wird im Fördervertrag festgelegt. Er bezieht sich in der Regel auf ein Kalenderjahr.
Zuständige Stelle
Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Stadt Wien - Energieplanung (MA 20)
12., Wilhelmstraße 68, 4. Stock
Telefon: + 43 1 4000-88305
E-Mail: post@ma20.wien.gv.at
Verfahrensablauf
- Formale und inhaltliche Prüfung aller Anträge
- Entscheidung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien
- Abschluss eines Fördervertrags bei positiver Entscheidung
- Auszahlung nach rechtsgültigem Zustandekommen des Fördervertrags
Abrechnung und Nachweise
- Nach Projektabschluss müssen Sie eine Abrechnung vorlegen.
- Die Abrechnung muss den Vorgaben der Förderrichtlinie entsprechen.
- Die Stadt Wien behält sich Kontrollen vor.
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und ist kostenlos.
Bitte halten Sie die erforderlichen Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit, da Sie diese direkt im Formular hochladen müssen.
Je nach Art der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen beim Online-Antrag hochladen:
Für alle Antragsteller*innen
Zusätzlich für Organisationen
- Nachweis der Organisationsform (zum Beispiel Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag, aus denen die Gemeinnützigkeit hervorgeht)
- Aktueller Jahresabschluss oder Rechnungsabschluss
Je nach Organisationsform müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
Wenn Ihre Organisation nicht bilanzierend ist:
- Aktuelle Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Aktuelle Vermögensübersicht
- Geplante Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für das Förderjahr
Wenn Ihre Organisation bilanzierend ist:
- Aktueller genehmigter oder vorläufiger Jahresabschluss
- Geplante Gewinn- und Verlustrechnung für das Förderjahr
Signatur des Antrags
Im Online-Formular geben Sie an, ob Sie den Antrag mit ID Austria signieren:
- Mit ID Austria:
Der Antrag wird am Ende des Formulars elektronisch signiert.
- Ohne ID Austria:
Sie müssen zusätzlich eine unterschriebene Einverständniserklärung und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises hochladen (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis).
Bitte laden Sie die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format hoch.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Online-Formular: Förderungen für Demokratie und Beteiligung - Antrag
Wenn Sie keine ID Austria haben, benötigen Sie die Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung
Zusätzliche Informationen
Bei öffentlichen Mitteilungen zum geförderten Projekt (zum Beispiel Veranstaltungen, Publikationen, Website oder Social Media) müssen Sie auf die Förderung durch die Abteilung Energieplanung (MA 20) hinweisen. Dafür müssen Sie das offizielle Logo der Stadt Wien verwenden. Das Logo darf nur im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt und nur während des Projektzeitraums eingesetzt werden.
Logo herunterladen (ZIP)
Informationen zum Logo finden Sie im Corporate-Design-Manual der Stadt Wien.