Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung fördert die Publikation von zeitgenössischen literarischen und wissenschaftlichen Büchern mit unmittelbarem Wienbezug.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
- 1. März bis 30. April, 24 Uhr: Förderung für das Herbstprogramm desselben Jahres
- 1. Oktober bis 30. November, 24 Uhr: Förderung für das Jahres- bzw. Frühjahrsprogramm des nächsten Jahres
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Literatur
E-Mail: literatur@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84741
Verfahrensablauf
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Literatur.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Erforderliche Unterlagen
In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen.
Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an literatur@ma07.wien.gv.at.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Antrag mit ID Austria
Antrag ohne ID Austria
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.