Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Film und Kino unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Es werden Filmfestivals und Sommerkinos in Wien gefördert, die mit ihrem Programm einen Beitrag zur Filmkultur der Stadt leisten.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien sowie Einzelunternehmen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien.
In der Förderrichtlinie finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
- 1. Jänner bis 15. Februar, 24 Uhr: Förderung von Filmfestivals im 2. Halbjahr des laufenden Jahres
- 1. August bis 15. September, 24 Uhr:
- Förderung von Filmfestivals im 1. Halbjahr des nächsten Jahres
- Förderung von Sommerkinos im nächsten Jahr
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Film und Mode
E-Mail: film@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84762
Verfahrensablauf
Nach dem Abschicken des Antrags erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nachdem die Kulturabteilung den Antrag formal geprüft hat, erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Kontakt zum Referat Film und Mode.
In der Förderrichtlinie finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.
Erforderliche Unterlagen
In der Förderrichtlinie finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.
Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) samt Vermögensübersicht - Informationen und Muster (PDF)
Schicken Sie korrigierte Unterlage bitte per E-Mail an film@ma07.wien.gv.at.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Die Einreichung ist von 1. Jänner bis 15. Februar möglich.
Abrechnung mit und ohne ID Austria
Einverständniserklärung
Sie benötigen für den Antrag und die Abrechnung ohne ID Austria eine Einverständniserklärung. Die müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und im Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.