Allgemeine Informationen
Die Abteilung Finanzwesen gewährt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Einzelförderungen bis maximal 150.000 Euro sowie Gesamtförderungen bis maximal 200.000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Förderungen besteht nicht.
Details zur Förderung können Sie der Förderrichtlinie entnehmen: Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen
Für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung muss das Online-Formular Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung verwendet werden. Bitte füllen Sie alle für die Einbringung der Abrechnung erforderlichen Formulare aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das Online-Abrechnungsformular (Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung) hochladen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Sie können um eine Förderung ansuchen, wenn die in der Förderrichtlinie definierten Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit vorliegen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Förderwerberinnen und Förderwerber werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderansuchens zu prüfen, ob das Vorhaben der Förderrichtlinie entspricht und ob die Bestimmungen der Förderrichtlinie eingehalten werden können.
Das Förderansuchen kann ausschließlich online gestellt werden. Sobald die Abteilung Finanzwesen das Online-Förderansuchen erhalten hat, bekommen Sie eine Verständigung darüber, dass es eingelangt ist. Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr der Abteilung Finanzwesen erfolgt an die E-Mail-Adresse, die Sie im Förderansuchen bekannt gegeben haben.
Die im Förderansuchen von Ihnen beschriebene Förderidee wird von der Abteilung Finanzwesen nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Wenn Ihre Förderidee förderwürdig ist, wird ein Förderangebot erstellt. Dieses wird anschließend den zuständigen Gremien der Stadt Wien (Gemeinderatsausschuss Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke oder Gemeinderat) zur Entscheidung vorgelegt.
Wenn das zuständige Gremium zustimmt, wird das Förderangebot von der Abteilung Finanzwesen per E-Mail an Sie übermittelt. Der Fördervertrag kommt zustande, wenn Sie das Förderangebot bedingungslos unterzeichnen und an die Abteilung Finanzwesen per E-Mail an foerderungen@ma05.wien.gv.at retournieren.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 7. Stock, Raum 7.22
Telefon: +43 1 4000-86528
Fax: +43 1 4000-86510
E-Mail: foerderungen@ma05.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Das Online-Förderansuchen muss - je nachdem, ob das Ansuchen von einer juristischen Person oder einer eingetragenen Personengesellschaft gestellt wird - unterschiedliche Beilagen enthalten:
- Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien, sofern das Förderansuchen nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, sofern das Förderansuchen nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung für das beantragte Vorhaben:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Firmenbuchabfrage
- Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
- Unterlagen aus denen die Gemeinnützigkeit hervorgeht (z. B. Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag usw.)
- Strafregisterauszug
- Nicht bilanzierend:
- Vermögensübersicht (XLSM)
- Aktueller genehmigter (oder vorläufiger, sofern noch keine Genehmigung vorliegt) Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Jahresabschluss des vorangegangen Jahres in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Bilanzierend:
- Aktueller genehmigter (oder vorläufiger, sofern noch keine Genehmigung vorliegt) Jahresabschluss
- Geplante Gewinn- und Verlustrechnung des Förderjahres
Die Abteilung Finanzwesen behält sich vor, gegebenenfalls die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu verlangen.
Kosten und Zahlung
Es fallen keine Gebühren an.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle für das Förderansuchen relevanten Angaben und Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht wurden.
Formular
Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderansuchens bzw. der Abrechnung erforderlichen Formulare aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen.
Wenn Sie keine ID Austria haben:
Formulare, die im Rahmen des Förderansuchens übermittelt werden müssen:
Formulare, die im Rahmen der Abrechnung (zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung) übermittelt werden müssen:
Wenn Sie eine ID Austria haben:
Formulare, die im Rahmen des Förderansuchens übermittelt werden müssen:
Formulare, die im Rahmen der Abrechnung (zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung) übermittelt werden müssen:
Zusätzliche Informationen
Keine