Allgemeine Informationen
Digitalisate von Schriftgut werden als PDF-Datei angefertigt, Fotos oder Pläne als TIFF-Datei. Sonderwünsche müssen im Formular angegeben werden.
Die Sichtung und Digitalisierung von Filmen ist nach Rücksprache möglich.
Die Übermittlung der Digitalisate erfolgt per Cloud-Link.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Digitalisierung von Archivgut über das Online-Formular ist nur möglich, wenn ein wissenschaftliches Zitat, eine Signatur oder ein Permalink aus dem Wiener Archivinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.
Die Reproduktions- und Zugangsbestimmungen aus dem Wiener Archivinformationssystem müssen eingehalten werden. Sie müssen die Bestimmungen vor der Bestellung zur Kenntnis nehmen.
Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv hergestellte Digitalisate werden für die Weiterverwendung für nichtkommerzielle Zwecke gebühren- und genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt: CC BY-NC-ND 4.0. Als Bezeichnung muss: "Quelle: WStLA" angegeben werden. Für die kommerzielle Nutzung muss die Genehmigung des Archivs eingeholt werden: Weiterverwendung von reproduziertem Archivgut - Antrag.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8)
11., Guglgasse 14, Gasometer D (Zugang über Gasometer A, Postanschrift: 1010, Rathaus)
Telefon: +43 1 4000-84808
Fax: +43 1 4000-84809
E-Mail: post@ma08.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Wissenschaftliches Zitat, Signatur oder Permalink aus dem Wiener Archivinformationssystem
Kosten und Zahlung
Die Kosten werden gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 24. September 2025 - PrZ 255102-2025-GKU verrechnet. Leistungen und Kosten sind in der Tarifordnung angeführt.
- Recherche pro angefangene halbe Stunde Arbeitszeit 35 Euro laut Tarifordnung. Sind bereits Digitalisate des gewünschten Archivguts vorhanden entfällt die Recherchegebühr.
- 1 Euro für Vorlagengröße bis A3
- 2 Euro für Vorlagengröße größer als A3
- 35 Euro je angefangener halben Stunde für Sonderformate (zum Beispiel großformatige Pläne)
- Amtliche Beglaubigung: je Bogen (4 x A4 Seite) 21 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz und 3,27 Euro Verwaltungsabgabe
Die Angabe von Hauptwohnsitz und Geburtsdatum ist für die Rechnungslegung notwendig.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Erledigungsdauer
Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 2 Monaten wird die Anfrage beantwortet oder eine Zwischenerledigung zugesendet.
Formular
Zusätzliche Informationen
Bei Unklarheiten bezüglich dem wissenschaftlichen Zitat, der Signatur, den Schutzfristen, den Reproduktions- oder Zugangsbestimmungen können Sie das Formular für die Auskunft aus Archivbeständen - Antrag verwenden. Eine telefonische oder persönliche Beratung steht im Lesesaal zur Verfügung.
Digitalisate können auch selbst angefertigt werden. Mehr Informationen dazu: Digitalisate selbst anfertigen
Rechtliche Grundlage: