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Prüfung und Vidierung von Brandschutzplänen

Allgemeine Informationen

Für bestimmte Gebäude müssen Brandschutzpläne angefertigt und durch die Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz auf formale Richtigkeit geprüft und vidiert, also unterschrieben, werden.

Brandschutzpläne sind die Plandarstellung eines Gebäudes oder einer Anlage, die alle für den Brandschutz wesentlichen Angaben enthalten. Sie dienen unter anderem

  • den Einsatzkräften der Feuerwehr, um im Ernstfall eine rasche Orientierung in einem Gebäude zu ermöglichen und Gefahrenbereiche schnell ausfindig zu machen.
    den Brandschutzbeauftragten bei vorgeschriebenen Eigenkontrollen des Betriebsbrandschutzes.
  • im Zuge von Schulungen und Anleitungen des Personals, um die brandschutz- und sicherheitstechnischen Strukturen des Gebäudes zu verdeutlichen.
  • als Basis für die Erstellung von Fluchtweg-Orientierungsplänen. Hinweis: In Österreich gibt es keine Richtlinie oder ÖNORM in Bezug auf Fluchtweg-Orientierungspläne. Fluchtweg-Orientierungspläne werden nicht von der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz kontrolliert oder vidiert. Für die Ausarbeitung von Fluchtweg-Orientierungsplänen kann die DIN ISO 23601 herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass einige Symbole sowie Passagen der Hinweistexte an die österreichischen Gegebenheiten anzupassen sind.

Bei komplexen Objekten und/oder großem Planumfang (zum Beispiel bei Mehrkriterien-Brandmeldeanlagen) wird empfohlen, vorab die zentrale Vidierungsstelle der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz zu kontaktieren.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

In diesen Fällen müssen Brandschutzpläne durch die Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz geprüft und abschließend vidiert werden:

  • Wenn Brandschutzpläne aufgrund von Behördenauflagen vorgeschrieben sind
  • Bei Anschluss einer Brandmeldeanlage an die Auswertezentrale der Stadt Wien - Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Wenn eine Kopie der Brandschutzpläne bei der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz hinterlegt werden soll
  • Bei Änderung oder Aktualisierung bereits vidierter Pläne

Die eingereichten Brandschutzpläne müssen den Bestimmungen der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) 121 O idgF entsprechen.

Fristen und Termine

Im Regelfall erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen eine E-Mail über die weitere Vorgangsweise und eventuell notwendige Korrekturen beziehungsweise das bereits unterschriebene Deckblatt.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Feuerwehr und Katastrophenschutz (MA 68)
Planbüro
Hauptfeuerwache Leopoldstadt
Ort: 2., Vorgartenstraße 223C, 2. Stock
Telefon: +43 1 728 50 96-52240 bis 52242
E-Mail: planbuero@ma68.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Persönliche Termine und Beratung: nach Vereinbarung
Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Deckblatt (beispielhaft in Anhang 1 gemäß TRVB 121 O - 2025)
  • Anhang 2 gemäß TRVB 121 O - 2025
  • Anhang 11 gemäß TRVB 121 O - 2025
  • Legende (ausschließlich mit den verwendeten Plansymbolen) auf maximal einer Planseite A3
  • Lageplan (beispielhaft in Anhang 4a bzw. Anhang 4b)
  • Je Objekt die erforderliche Anzahl an Geschossplänen (Grundrissplänen) (beispielhaft in Anhang 5a, 5b, 5c und 5d)
  • Bedienungsgruppenverzeichnis mit ausgefüllten Plannummern (nur bei Vorhandensein einer automatischen Brandmeldeanlage)

Bitte übermitteln Sie alle Pläne als korrekt gereihte PDF-Sammelmappe per E-Mail an planbuero@ma68.wien.gv.at.

Eine Zusendung von auf A4 gefalteten Ausdrucken kann in bestimmten Fällen erforderlich werden. Dann werden sie gesondert darüber informiert.

Händische Eintragungen in Brandschutzplänen können nur als kurzfristige Lösung vor Ort im Feuerwehr-Plankasten akzeptiert werden.

Bei der Einreichung der Brandschutzpläne zur Prüfung und Vidierung sind händische Eintragungen nicht zulässig.

Kosten und Zahlung

Es fallen keine Gebühren an.

Formular

Informationen

Alle Musterpläne sowie Darstellungsbeispiele finden Sie in der TRVB 121 O idgF.

Zusätzliche Informationen

Das vidierte Deckblatt bestätigt ausschließlich die formale Richtigkeit der Brandschutzpläne gemäß TRVB 121 O idgF. und nicht die Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.

Die Verpflichtung zur Erstellung von Brandschutzplänen trifft die*den Brandschutzbeauftragte*n. Der*die Planverfasser*in sowie der*die Brandschutzbeauftragte tragen die Verantwortung für den Inhalt des Brandschutzplanes.

Als Regelwerk für die Erstellung von Brandschutzplänen gilt die TRVB 121 O idgF. Die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz sind beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband erhältlich.

Bitte beachten Sie auch den Wiener Anhang zur TRVB 121 O (siehe Absatz Formular).

Kontakt

Stadt Wien - Feuerwehr und Katastrophenschutz

Um einen Feuerwehreinsatz zu melden, wählen Sie bitte den Notruf 122.
Für alle anderen Fälle verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

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