Allgemeine Informationen
Automatische Brandmeldeanlagen sind Sicherheitsanlagen zur Früherkennung von Bränden. Ist eine Brandmeldeanlage an die Auswertezentrale der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz angeschlossen, werden Alarme automatisch übertragen. Diese technischen Anlagen werden durch Gebäude-Eigentümer*innen freiwillig oder aufgrund von Behörden- oder Versicherungsauflagen errichtet.
Die Anschaltung an die Auswertezentrale der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz müssen Sie beantragen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Brandschutzanlage muss den Bestimmungen der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) 123 S und der TRVB 114 S in der Fassung entsprechen, die zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung gültig ist. Eventuell zusätzlich geforderte oder erlassene Maßnahmen werden im Anschaltevertrag mit der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz geregelt.
Fristen und Termine
Der Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Anlage und der Einreichung des vollständig ausgefüllten Antrags auf Anschaltung (TRVB 114 S - Anhang 1) darf maximal 1 Jahr betragen. Ausnahme: Sind seit der Fertigstellung der Anlage keine maßgeblichen Änderungen in den relevanten TRVB 123 S und 114 S sowie dem Anschaltevertrag der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz in Kraft getreten, ist auch eine spätere Einreichung möglich.
Ist die 1-Jahres-Frist vorbei, kann bei maßgeblichen Änderungen in technischer und/oder organisatorischer Hinsicht eine Anschaltung von der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz abgelehnt werden oder es können Änderungen entsprechend der geänderten Richtlinien verlangt werden.
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Feuerwehr und Katastrophenschutz (MA 68)
Referat D7 - TUS - und Objektfunkverwaltung
Hauptfeuerwache Leopoldstadt
Ort: 2., Vorgartenstraße 223C, 2. Stock
Telefon: +43 1 4000 689 18 13
E-Mail: 68-tus@ma68.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Persönliche Termine und Beratung: nach Vereinbarung
Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Anschaltung einer Brandmeldeanlage an die Auswertezentrale der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz (TRVB 114 S - Anhang 1)
- 2 unterzeichnete Anschalteverträge (TRVB 114 S - Anhang 3) - ein Vertrag wird unterschrieben an Sie zurückgesendet, der andere bleibt bei der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Kopie eines positiven Prüfberichtes über die Brandmeldeanlage von einer zur Prüfung befugten Stelle
- Dafür benötigen Sie zuerst einen von der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz geprüften Brandschutzplan: Prüfung und Vidierung von Brandschutzplänen - Antrag
- Kopien positiver Prüfberichte über allfällig vorhandene sonstige durch die Brandmeldeanlage angesteuerte oder alarmmäßig weitergeleitete Brandschutzanlagen, wie zum Beispiel Sprinkleranlagen, Druckbelüftungsanlagen, Gaslöschanlagen, Objektfunkanlagen usw., sowie der TÜV-Befunde von Feuerwehraufzügen.
- Kopie des Instandhaltungsabkommens der Brandmeldeanlage
- Kopie des Ausbildungsnachweises der*des Brandschutzbeauftragten (zum Beispiel Brandschutzpass, Kursbestätigung)
- Kopie des Bedienungsgruppenverzeichnisses
Die Dokumente müssen persönlich oder per Post übermittelt werden. Die Anhänge 1 und 3 werden im Original benötigt, alle anderen Unterlagen in Kopie.
Kosten und Zahlung
Teilnahmegebühren sowie die Gebühren für In- und Außerbetriebnahme werden nach der Tarifordnung in der gültigen Fassung vorgeschrieben. Diese sind im Anschaltevertrag (PDF) angeführt.
Formular
Anschaltung
Antrag auf Anschaltung an die Auswertezentrale der Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz (TRVB 114 S - Anhang 1)
Anschaltevertrag (TRVB 114 S - Anhang 3)
Änderungsmeldungen
Stammdatenänderung (TRVB 114 S - Anhang 6)
Personaländerungen (TRVB 114 S - Anhang 7)
Bauliche Änderungen (TRVB 114 S - Anhang 8)
Interventionsschaltung Rückmeldung (TRVB 114 S - Anhang 9)
Kündigung
Kündigung des TUS-Anschlusses (TRVB 114 S - Anhang 10)
Zusätzliche Informationen
Die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz sind beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband erhältlich.
Einsätze der Feuerwehr, die auf Fehlalarme, Täuschungsalarme oder böswillige Alarmauslösungen zurückzuführen sind, werden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.