Antrag auf Bewilligung von Lichtreklamen (beleuchtete Werbeanlagen)
Allgemeine Informationen
Für das Anbringen von Lichtreklamen (beleuchtete Werbeanlagen) wird eine Bewilligung benötigt.
Für Lichtreklamen und Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss je nach Größe und Anbringungsstelle zusätzlich eine Baubewilligung der Baupolizei (MA 37) eingeholt werden. Eine Baubewilligung ist für Lichtreklamen dann erforderlich, wenn Anlagen größer als 3 Quadratmeter sind oder (unabhängig von der Größe) Anlagen an einem Haus in einer Schutzzone oder in einem Gebiet mit Bausperre angebracht werden.
Für das Anbringen von Lichtreklamen (beleuchteten Werbeanlagen) muss zusätzlich eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung für Straßengrundverwaltung und Straßenbau (MA 28) abgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang werden von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) die Lichtreklamen (beleuchtete Werbeanlagen) hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft Werbeanlagen (Geschäftsaufschrift, Leuchtreklame, Steckschilder).
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs dürfen durch die vorgesehene Nutzung nicht beeinträchtigt werden.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an post@ma46.wien.gv.at einbringen.
Anträge können im Kund*innen-Center, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, und am 24. am 31.Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) oder Vereinsname (inklusive ZVR-Nummer)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Genaue Definition des Standortes und Lageplan mit Umfang der Nutzungsfläche
- Aktuelles Foto des Lokalbereichs beziehungsweise der Anbringungsstelle der geplanten Einrichtungen
- Kurzbeschreibung der Nutzung
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühr:
- 21 Euro für die Eingabe
- 6 Euro je Beilage (Bogen), maximal 36 Euro
- 21 Euro für Protokolle (Niederschriften)
- Verwaltungsabgabe:
- 3,99 Euro für die Niederschrift
- 6,54 Euro für die Bewilligung
- Kommissionsgebühr:
- 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
- 8,70 Euro für die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Zusätzliche Informationen
Bewilligung von Werbung und Gegenständen an und vor Geschäftslokalen
MA 46-Richtlinie - Kriterien für bewegte Werbeinhalte (205 KB PDF)
Verkehrssicherheitstechnischer Leitfaden "Effektbeleuchtung" (240 KB PDF)
Kontakt
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- Letzte Aktualisierung: 26.11.2025, 06.45 Uhr
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