Aufstellung von Informations- und Werbeständen - Antrag auf Bewilligung
Allgemeine Informationen
Für das Aufstellen von Informations- und Werbeständen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.
Zusätzlich muss eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung für Straßengrundverwaltung und Straßenbau (MA 28) abgeschlossen werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs dürfen durch die vorgesehene Nutzung nicht beeinträchtigt werden.
Fristen und Termine
Der Antrag muss mindestens 3 Wochen - empfohlen werden 5 Wochen - bevor der Stand aufgestellt werden soll, eingereicht werden.
Das Ergebnis eines sogenannten Ermittlungsverfahrens bestimmt dann, ob beziehungsweise in welcher Form und in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt werden kann.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie schriftliche Anbringen nur per E-Mail an post@ma46.wien.gv.at einbringen.
Anträge können im Kund*innen-Center, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, und am 24. am 31.Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) oder Vereinsname (inklusive ZVR-Nummer)
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Genaue Definition des Standortes
- Angaben zum Platzbedarf: Maße des Informationsstandes - vorzugsweise mit einer Lageskizze, anhand der die örtliche Situation beurteilt werden kann
- Zeitraum und Aufstellzeiten
- Zweck
- Anzahl der vor Ort tätigen Personen
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühr:
- 21 Euro für die Eingabe
- 6 Euro je Beilage (Bogen), maximal 36 Euro
- 21 Euro für Protokolle (Niederschriften)
- Verwaltungsabgabe:
- 3,99 Euro für die Niederschrift
- Kommissionsgebühr:
- 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
- 8,70 Euro für die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan
Die Kosten werden je zusammenhängenden Terminen und Örtlichkeiten verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach Durchführung des verkehrsbehördlichen Ermittlungsverfahrens (zum Beispiel Verhandlung) und den notwendigen Verkehrsmaßnahmen variieren können.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Zusätzliche Informationen
Keine
Kontakt
Ihre Meinung ist gefragt
Helfen Sie uns, unsere Inhalte zu verbessern. Sagen Sie uns, wie zufrieden Sie mit dieser Seite sind.
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 26.11.2025, 06.51 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 4bf1100d-5d5a-41c1-99fc-c8998366c1dc
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.