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Anmeldung für einen städtischen Hortplatz

Wenn Ihr Kind eine halbtägige Wiener Volksschule besucht, können Sie Ihr Kind in einem städtischen Hort anmelden. Die Nachmittagsbetreuung von Kindern aus ganztägigen Schulen findet in der Schule statt.

Die Anmeldung für eine städtischen Hortplatz können Sie online erledigen.

Für die Anmeldung brauchen Sie

  • Lichtbildausweise der obsorgeberechtigen Person
  • Nachweis, dass Sie berufstätig oder in Ausbildung sind
  • Schulplatzzusage oder Schulbesuchsbestätigung Ihres Kindes

Online anmelden

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Bei der Schuleinschreibung bekommen Sie von den Direktor*innen Informationen, welche Möglichkeiten der Nachmittagsbetreuung es gibt. Besucht Ihr Kind eine Halbtagsvolksschule, können Sie es entweder für einen städtischen oder privaten Hort anmelden.

Bei der Anmeldung für einen städtischen Hortplatz können Sie 2 bevorzugte Horte angeben. Das wird nach Möglichkeit bei der Vergabe der Plätze berücksichtigt.

Wenn Sie Ihr Kind für einen privaten Hortplatz anmelden wollen, müssen Sie das direkt bei dem privaten Hort machen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anmeldung in einem städtischen Hort ist, dass Ihr Kind eine halbtägige Wiener Volksschule besucht. Die Nachmittagsbetreuung von Kindern aus ganztägigen Schulen findet in der Schule statt.

Die Vergabe der städtischen Hortplätze erfolgt nach diesen Kriterien:

  • Berufstätigkeit der Eltern: Die obsorgeberechtigten Personen sind berufstätig oder in Ausbildung (zum Beispiel Studium, Kurse des AMS oder Ähnliches).
  • Zugehörigkeit des Hortes zum Schulstandort
  • Alter der Kinder: Kinder können bis zum Ende der Volksschule in städtischen Horten aufgenommen werden. Je jünger das Kind ist, desto eher besteht Bedarf einer Betreuung.

Fristen und Termine

Schulanfänger*innen:

Erhält Ihr Kind einen Platz in einer Wiener Halbtagsvolksschule, können Sie es mit der Schulplatzzusage für einen städtischen Hort anmelden. Die Frist für die Anmeldung finden Sie im Schreiben, das Sie von der Wiener Bildungsdirektion bekommen haben. Für das Schuljahr 2026/27 sind Anmeldungen von Erstklässlern von 23. März bis 10. April 2026 möglich.

Die Platzvergabe erfolgt nach Ende der Einschreibungsfrist für die Schule. Die Schule kann keine Zusage für einen Hortplatz machen. Bis spätestens Ende Mai werden Sie schriftlich informiert, ob und wo ihrem Kind ein städtischer Hortplatz angeboten wird. Das Angebot kann vom bevorzugten Standort abweichen.

Kinder ab der 2. Schulstufe

Kinder ab der 2. Schulstufe können Sie bis Ende März online oder bei den Servicestellen der Stadt Wien - Kindergärten für einen städtischen Hortplatz für das kommende Schuljahr anmelden. Bis spätestens Ende Mai werden Sie schriftlich informiert, ob und wo Ihrem Kind ein städtischer Hortplatz angeboten wird. Das Angebot kann von den bevorzugten Standorten abweichen.

In besonderen Situationen wie bei einem Schulwechsel oder familiären Änderungen, zum Beispiel bei einer Scheidung, ist die Anmeldung für einen kurzfristig benötigten Hortplatz der Stadt jederzeit möglich - maximal aber bis zum Ende der Volksschule. Das Angebot freier Plätze ist dann begrenzt.

Zuständige Stelle

Die Mitarbeiter*innen der Stadt Wien - Kindergärten beraten Sie in den Servicestellen der Stadt Wien - Kindergärten zu Fragen der Anmeldung und Platzvergabe in städtischen Horten.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweise der obsorgeberechtigen Person
  • Nachweis, dass Sie berufstätig oder in Ausbildung sind
  • Schulplatzzusage oder Schulbesuchsbestätigung Ihres Kindes

Kosten und Zahlung

Die aktuelle Höhe des Betreuungs- sowie des Essensbeitrages finden Sie hier:

Nachmittagsbetreuung von Volksschulkindern in einem Hort

Familien mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung beantragen:

Antrag auf Ermäßigung oder Zuschuss zum Elternbeitrag für die Tagesbetreuung von Schulkindern: 254 KB PDF

Die Berechnung erfolgt in den Servicestellen der Stadt Wien - Kindergärten.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 4.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Formular

Alternativ können Sie das Anmeldeformular auch unter der Telefonnummer +43 1 277 55 55 oder über das Kontaktformular anfordern. Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Postadresse an.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an die für Sie zuständige Servicestelle der Stadt Wien - Kindergärten oder werfen es dort in den Briefkasten.

Zusätzliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Horte der Stadt Wien: 600 KB PDF

Kontakt

Stadt Wien - Kindergärten

Kontaktformular

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