Volksschulkinder aus halbtägig geführten Volksschulen können nach Schulschluss in städtischen oder privaten Horten betreut werden.
Anmeldung für einen städtischen Hortplatz
Eltern und Obsorgeberechtigte können ihre Kinder online für einen städtischen Hortplatz anmelden. Die Anmeldung für einen privaten Hortplatz erfolgt direkt beim jeweiligen Hort.