Aufstellung von Informations- und Werbeständen - Antrag

Allgemeine Informationen

Für das Aufstellen von Informations- und Werbeständen auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.

Zusätzlich muss eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung für Straßengrundverwaltung (MA 28) abgeschlossen werden.

Voraussetzungen

Die Auflagen bezüglich Sicherheit sowie Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs müssen erfüllt werden.

Fristen und Termine

Der Antrag muss mindestens 3 Wochen - empfohlen werden 5 Wochen - bevor der Stand aufgestellt werden soll, eingereicht werden. Es folgt eine Verhandlung. Von deren Ergebnis ist abhängig, ob bzw. in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt werden kann.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen
  • Genaue Definition des Standortes
  • Angaben zum Platzbedarf: Maße des Informationsstandes - vorzugsweise mit einer Lageskizze, anhand welcher die örtliche Situation beurteilt werden kann
  • Zeitraum und Aufstellzeiten
  • Zweck

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
  • Verwaltungsabgabe: Die Höhe richtet sich nach der Art der Bewilligung.
  • Kommissionsgebühr: Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verhandlung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich nach Art und Umfang des geplanten Vorhabens sowie nach der Qualität der Antragsunterlagen. Mögliche zusätzliche Anforderungen haben ebenfalls Einfluss auf die Erledigungsdauer.

Zusätzliche Informationen

Keine

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