Bewerbung um ein START-Atelier - Antrag

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zum START-Atelier. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Das Online-Formular steht von 1. Juli bis 31. Juli 2026 zur Verfügung.

Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps

Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Bildende Kunst unter anderem alle 2 Jahre Arbeitsplätze in START-Ateliers. Ein Arbeitsplatz hat circa 30 Quadratmeter. Sie werden voraussichtlich von März 2027 bis maximal Februar 2029 zur Verfügung gestellt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind volljährige Künstler*innen, die ihr Studium an der Akademie der bildenden Künste Wien oder der Universität für angewandte Kunst Wien in den Bereichen Bildende Kunst oder Medienkunst zwischen 1. August 2024 und dem Ende der Einreichfrist am 31. Juli 2026 abgeschlossen haben und mindestens seit 1. Jänner 2024 ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Fristen und Termine

Von 1. Juli bis 31. Juli 2026, 24 Uhr

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Bildende Kunst und Medienkunst
E-Mail: kunst@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84759

Verfahrensablauf

Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Bildende Kunst und Medienkunst.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Das Online-Formular steht von 1. Juli bis 31. Juli 2026 zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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