Einzel- und Gesamtförderung im Bereich Musik - Antrag

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu den Einzel- und Gesamtförderungen im Bereich Musik. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Informationen zur ID Austria

Antrag ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:

Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.

Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps

Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Musik unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Es werden Musik-Institutionen, Ensembles, Orchester und Chöre, Projekte und Veranstalter*innen gefördert.

Förderungen für Musiktheater (z. B. Oper, Operette oder Musical) finden Sie unter: Darstellenden Kunst.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit Sitz in Wien sowie natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Fristen und Termine

  • Bis 15. März, 24 Uhr:
    • Einzelförderung für die Umsetzung von Vorhaben im 2. Halbjahr desselben Jahres
  • Bis 15. Oktober, 24 Uhr:
    • Einzelförderung für die Umsetzung von Vorhaben im 1. Halbjahr des nächsten Jahres und Vorhaben, die im 1. Halbjahr starten und im 2. Halbjahr enden.
    • Gesamtförderung für die Umsetzung von Vorhaben im nächsten Jahr

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Musik und Kulturinitiativen
E-Mail: musik@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84728

Verfahrensablauf

Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Musik und Kulturinitiativen.

Externe Fachbeiräte oder Fachjurys begutachten die Anträge und sprechen Empfehlungen aus. Kriterien für Einzelförderungen, die die Begutachtung begünstigen, finden Sie unter Beirat - Musik.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.

Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an musik@ma07.wien.gv.at.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Antrag und Abrechnung mit ID Austria

Antrag und Abrechnung ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Eine Gesamtförderung für mehrere Jahre kann nur bei laufender Gesamtförderung und nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat beantragt werden.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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