Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Literatur unter anderem bis zu 12 Arbeitsstipendien. Es wird die die Weiterentwicklung beziehungsweise Fertigstellung schriftstellerischer Vorhaben mit jeweils 18.000 Euro jährlich gefördert.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind volljährige Autor*innen, die seit mindestens 3 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, mit abgeschlossenem Studium oder nachgewiesener professioneller Tätigkeit (Lebenslauf).
In der Förderrichtlinie finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
Von 1. Juni bis 30. Juni, 24 Uhr
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Literatur
E-Mail: literatur@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84717
Verfahrensablauf
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Literatur.
In der Förderrichtlinie finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Erforderliche Unterlagen
In der Förderrichtlinie finden Sie alle für den Antrag und die Nachweiserbringung erforderlichen Unterlagen.
Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an literatur@ma07.wien.gv.at.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Antrag und Abrechnung mit und ohne ID Austria
Wenn Sie nicht die ID Austria verwenden, benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.