Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung fördert Bildende Künstler*innen in Wien durch den Ankauf von bis zu 10 Kunstwerken pro Künstler*in.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien sowie Einzelunternehmen mit Sitz in Wien. Zwischen den Ankäufen der Stadt Wien Kultur müssen mindestens 5 Kalenderjahre liegen. Wurde zum Beispiel im Jahr 2025 ein Werk angekauft, kann erst wieder im Jahr 2031 um einen Ankauf angesucht werden.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
Von 1. Jänner bis 31. Jänner, 24 Uhr
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Bildende Kunst und Medienkunst
E-Mail: kunstankauf@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84756
Verfahrensablauf
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Bildende Kunst und Medienkunst.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf des Kunstankaufs".
Erforderliche Unterlagen
In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Das Online-Formular steht von 1. Jänner bis 31. Jänner zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.