Ankauf von Kunstwerken - Förderantrag

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zum Kunstankauf im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Das Online-Formular steht von 1. Jänner bis 31. Jänner zur Verfügung.

Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps

Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung fördert Bildende Künstler*innen in Wien durch den Ankauf von bis zu 10 Kunstwerken pro Künstler*in.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien sowie Einzelunternehmen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien. Zwischen den Ankäufen der Stadt Wien Kultur müssen mindestens 5 Kalenderjahre liegen. Wurde zum Beispiel im Jahr 2020 ein Werk angekauft, kann erst wieder im Jahr 2026 um einen Ankauf angesucht werden.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Fristen und Termine

Von 1. Jänner bis 31. Jänner, 24 Uhr

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Bildende Kunst und Medienkunst
E-Mail: kunstankauf@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84756

Verfahrensablauf

Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Bildende Kunst und Medienkunst.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf des Kunstankaufs".

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Das Online-Formular steht von 1. Jänner bis 31. Jänner zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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