Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit Sitz in Wien sowie natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
- Von 1. bis 31. Oktober, 24 Uhr:
- Einzelförderung von Vorhaben im nächsten Jahr
- Gesamtförderung von Vorhaben im nächsten Jahr
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Bildende Kunst und Medienkunst
E-Mail: kunst@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84759
Verfahrensablauf
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Bildende Kunst und Medienkunst.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Erforderliche Unterlagen
In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Antrag und Abrechnung mit ID Austria
Antrag und Abrechnung ohne ID Austria
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Finanzaufstellung
Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Plan-Ist-Finanzaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Eine Gesamtförderung für mehrere Jahre kann nur bei laufender Gesamtförderung und nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat beantragt werden.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.