Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst unter anderem bis zu 12 Arbeitsstipendien. Es werden die Weiterentwicklung beziehungsweise Fertigstellung von komplexen und innovativen Vorhaben gefördert.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche volljährige Personen, die seit mindestens 3 Jahren Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
Von 1. Juni bis 30. Juni, 24 Uhr
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Bildende Kunst und Medienkunst
E-Mail: kunst@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84759
Verfahrensablauf
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Bildende Kunst und Medienkunst.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Erforderliche Unterlagen
In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Nachweiserbringung erforderlichen Unterlagen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Das Online-Formular steht von 1. Juni bis 30. Juni zur Verfügung.
Abrechnung mit ID Austria
Abrechnung ohne ID Austria
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.