Dienstgeberabgabe
Für ein bestehendes Dienstverhältnis müssen Sie als Dienstgeberin oder Dienstgeber in Wien eine Abgabe bezahlen. Dazu benötigen Sie ein Abgabenkonto.
Sie können die Eröffnung eines Abgabenkontos online beantragen. Dazu benötigen Sie
- Finanzamtsnummer des Betriebsfinanzamts
- Steuernummer des Betriebsfinanzamts
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Diese Information können Sie dem Finanzamtsbescheid entnehmen.
Die Dienstgeberabgabe-Erklärung muss von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer in Wien beschäftigen, abgegeben werden. Die Dienstgeberabgabe-Erklärung muss elektronisch durchgeführt werden. Dazu benötigen Sie
- Finanzamtsnummer des Betriebsfinanzamts
- Steuernummer des Betriebsfinanzamts
Weiters besteht die Möglichkeit mit dem folgenden Online-Formular die monatlichen Abgabenbeträge bekannt zu geben. Dazu benötigen Sie die Abgabenkontonummer.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Wien Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer beschäftigen, müssen Sie eine Abgabe bezahlen.
Umgangssprachlich wird diese Abgabe auch U-Bahn-Steuer genannt, da die Abgabe von der Stadt für den U-Bahn-Bau verwendet wird.
Die Dienstgeberabgabe-Erklärung muss gemäß LGBl. für Wien Nr. 17/1970 idgF. elektronisch abgegeben werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Abgabepflichtig sind alle Dienstgeberinnen und Dienstgeber (physische oder juristische Person), die mindestens eine Dienstnehmerin oder einen Dienstnehmer beschäftigen.
Welche Ausnahmen gibt es?
- Dienstverhältnisse für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die älter als 55 Jahre sind
- Dienstverhältnisse im Sinne folgender Gesetze: Chancengleichheitsgesetz, Opferfürsorgegesetz sowie Behinderteneinstellungsgesetz
- Lehrverhältnisse im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes
- Dienstverhältnisse mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden
- Dienstverhältnisse mit Hausbesorgerinnen und Hausbesorgern
- Dienstverhältnisse während der Zeit, für die ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter bzw. nach der Entbindung besteht, ebenso während der Zeit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird
- Dienstverhältnisse während der Zeit, in der die Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer den ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst leisten
- Gebietskörperschaften
Ausgenommen sind nur die Gebietskörperschaften selbst. Von ihnen verwaltete Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds sind nicht ausgenommen.
Fristen und Termine
- Zahlungstermin: am 15. jeden Monates, für die Dienstgeberabgabe des Vormonates
- Abgabe der Dienstgeberabgabeerklärung: bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres
Zuständige Stelle
Kontoführende Stelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Buchhaltungsabteilung 33
9., Alserbachstraße 41
Telefon: +43 1 4000-87820
Faxnummer: +43 1 4000-99-87810
E-Mail: kanzlei-b33@ma06.wien.gv.at
Kontakt für rechtliche Fragen
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat Abgaben und Recht - Referat Landes- und Gemeindeabgaben
1., Ebendorferstraße 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-86344, -86354, -86374, -86372
Faxnummer: +43 1 4000-99-86355
E-Mail: kanzlei-arl@ma06.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag für die Konto-Eröffnung, zum Beispiel mit dem Online-Formular.
- Die kontoführenden Stelle, das ist die Buchhaltungsabteilung 33 (BA 33), eröffnet ein Abgabenkonto für Sie.
- Sie erhalten von der BA 33 ein Schreiben mit der Abgabenkontonummer.
- Sie rechnen aus, wie viel Sie bezahlen müssen und überweisen das Geld.
- Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabe können Sie bei der Bemessungsstelle einholen, siehe "Zuständige Stelle".
- Wenn Sie die Höhe der Abgabe nicht ausreichend selbst errechnen, schreibt Ihnen die Bemessungsstelle die Abgabe mittels Bescheid vor.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Kosten der Meldung und Abgabenerklärung: Keine
Höhe der Steuer:
Die Dienstgeberabgabe beträgt 2 Euro pro Dienstverhältnis und angefangener Woche.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 33.
Erledigungsdauer
Die Vergabe der Abgabenkontonummer durch die kontoführende Stelle und Rechtsauskünfte der Bemessungsstelle erfolgen so schnell wie möglich.
Formular
- Online-Formular: Dienstgeberabgabe-Erklärung
- Online-Formular: Kontoeröffnung Kommunalsteuer/Dienstgeberabgabe - Antrag
- Online-Formular: Monatliche Selbstbekanntgabe - Meldung
Elektronische Zustellung
Sobald die MitarbeiterInnen oder Mitarbeiter der Bemessungsstelle Ihr Anliegen (Bemessungs- und Haftungsverfahren) bearbeitet haben, bekommen Sie die Informationen dazu elektronisch zugestellt.
Wenn Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert sind, erhalten Sie ein Schreiben per Post.
Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente
Zusätzliche Informationen
Weitere Abgabepflicht: Kommunalsteuer
Rechtliche Grundlage: Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe
Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
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