Maßnahmen, Projekte und gemeinnützige Organisationen im LGBTIQ-Bereich - Förderantrag und Förderabrechnung
Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und die Stadt Wien - Bildung und Jugend fördern Maßnahmen, Projekte und gemeinnützige Organisationen im LGBTIQ-Bereich.
Der Förderantrag und die Förderabrechnung müssen online eingebracht werden: Online-Formulare
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag und die Online-Abrechnung benötigen.
Allgemeine Informationen
Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und die Stadt Wien - Bildung und Jugend unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vorhaben gemeinnütziger Organisationen in Wien im LGBTIQ-Bereich. Ziel der Förderung ist einerseits der Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten und andererseits die Sensibilisierung, Beratung und Bewusstseinsbildung der Gesellschaft hinsichtlich LGBTIQ-Themen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Förderungen erhalten ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte, juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen),
- deren Angebote folgende Zielsetzungen verfolgen und nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Magistratsabteilung fallen (z. B. Frauen, Sport, Kultur, Integration usw.):
- Bekämpfung und nachhaltiger Abbau von bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität
- Unterstützung von Diskriminierung betroffener Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender- und intergeschlechtlicher Personen
- Abbau von Homo-, Trans- und Interphobie und Vorurteilen gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender- und intergeschlechtlichen Personen
- Förderung von Partizipation
- Steigerung der Vielfalt und Diversität
- deren Vorhaben im öffentlichen Interesse liegen und einen Wienbezug (inhaltlich, institutionell oder geografisch) aufweisen,
- deren Vorhaben realistisch kalkuliert sind,
- deren Vorhaben ohne die beantragte Förderung nicht durchgeführt werden können und
- die den Förderrichtlinien: 391 KB PDF der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Zuge der Antragstellung per Handy-Signatur oder mit der Einverständniserklärung zustimmen.
Im Zuge der formalen, inhaltlichen und finanziellen Prüfung eines Förderantrags um Gesamtförderung wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Förderwerber*innen geprüft. Erscheint die Durchführung der geplanten Vorhaben aufgrund der finanziellen Gesamtsituation, auch unter Berücksichtigung der beantragten Förderung, als nicht gesichert, können keine Förderungen gewährt werden.
Fristen und Termine
Die Förderungen von Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie gelten für Maßnahmen und Vorhaben, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden. Die Förderanträge müssen zeitgerecht eingereicht werden. Die Abrechnungsfristen können den Förderrichtlinien entnommen werden.
Zuständige Stelle
Bildung und Jugend (MA 13)
Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Telefon: +43 1 4000-84328
Fax: +43 1 4000-99-24633
E-Mail: foerderungen@ma13.wien.gv.at
Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt)
8., Auerspergstraße 15/21
Telefon: +43 1 4000-81449
Fax: +43 1 4000-99-81448
E-Mail: wast@post.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Förderantrag
Die Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderantrages zu prüfen, ob die Förderrichtlinien: 391 KB PDF und der Verhaltenskodex bei Gesamtförderungen - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.
Sobald die Stadt Wien - Bildung und Jugend den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Förderwerber*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die Förderanträge werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft und den zuständigen Gremien der Stadt Wien zur Entscheidung vorgelegt. Die Förderwerber*innen werden über das Ergebnis per E-Mail verständigt. Die bewilligte Fördersumme wird in voller Höhe oder in Raten (jedenfalls bei einer Fördersumme ab 500.000 Euro) auf das im Förderantrag angegebene Konto ausbezahlt.
Förderabrechnung
Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden.
Im Zuge der Abrechnungskontrolle wird geprüft, ob die bewilligten Fördergelder widmungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich verwendet wurden. Nach erfolgter Abrechnungsprüfung und gegebenenfalls Rückforderung ergeht ein Schreiben über die Endabrechnung an die Fördernehmer*innen.
Erforderliche Unterlagen
Förderantrag
Der Online-Antrag muss folgende Beilagen enthalten:
- Finanzplan/Finanzbericht und Personalübersicht
Sie müssen das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend verwenden. Bei den darin enthaltenen Inhalten handelt es sich um verpflichtend anzugebende Informationen.
Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen bei der Abrechnung den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenübergestellt werden. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können. - Sachvorhaben/Sachbericht
Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
Hinweis: Der im Zuge der Abrechnung vorzulegende Sachbericht muss dem Sachvorhaben gegenübergestellt und in dem Formular abgebildet werden. Bitte speichern Sie das Formular mit dem ausgefüllten Sachvorhaben ab, um dieses später im Zuge der Abrechnung für den Sachbericht verwenden zu können. - Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
- Einverständniserklärung für den Förderantrag, wenn der Online-Antrag nicht mit Handy-Signatur unterzeichnet werden kann
- Vermögensübersicht des abgelaufenen Geschäftsjahrs, wenn nichtbilanzierende Förderwerber*innen im Vorjahr keine Förderung der Stadt Wien - Bildung und Jugend erhalten haben
- Aktueller genehmigter Jahresabschluss (inklusive Prüfvermerk, falls erforderlich), wenn bilanzierende Förderwerber*innen im Vorjahr keine Förderung der Stadt Wien - Bildung und Jugend erhalten haben
Förderabrechnung
Die Förderabrechnung muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten:
- Finanzplan/Finanzbericht und Personalübersicht
- Vermögensübersicht, bei Gesamtförderung nichtbilanzierender Fördernehmer*innen
Hinweis: In der Vermögensübersicht müssen alle vermögenswerten Gegenstände und Schulden aufgelistet werden. Vermögensgegenstände - z. B. KFZ, Büroeinrichtung und Büromaschinen, Sparguthaben und ähnliches, sowie Forderungen gegenüber Dritten (z. B. Sponsorengelder); Schulden - z. B. aushaftende Darlehen oder Kredite, Lieferant*innenschulden, Leasingverträge. Bei mehreren Förderungen durch die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und der Stadt Wien - Bildung und Jugend innerhalb eines Förderjahres muss die Vermögensrechnung nur einmal im Rahmen der Zentralabrechnung übermittelt werden. - Jahresabschluss, bei Gesamtförderung bilanzierender Fördernehmer*innen
Hinweis: Bei mehreren Förderungen durch die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und der Stadt Wien - Bildung und Jugend innerhalb eines Förderjahres muss der Jahresabschluss nur einmal im Rahmen der Zentralabrechnung übermittelt werden. - Sachvorhaben/Sachbericht
- Inhaltlicher Jahresbericht/Projektbericht
Hinweis: Der Bericht gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Aktivitäten der Einrichtung im Rahmen der von der Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und der Stadt Wien - Bildung und Jugend geförderten Angebote im Förderjahr. Bei mehreren Förderungen durch die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und der Stadt Wien - Bildung und Jugend innerhalb eines Förderjahres muss der inhaltliche Jahresbericht nur einmal übermittelt werden. - Statistik - Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
- Einverständniserklärung zur Förderabrechnung
Nach Aufforderung müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden:
- Buchungsjournale bzw. Einzelkontennachweise
Das Buchungsjournal muss für das Förderjahr - oder den genehmigten Förderzeitraum - eingereicht werden. Aus dem Buchungsjournal müssen sämtliche Zahlungsvorgänge ersichtlich sein, das heißt es müssen alle Einnahmen und Ausgaben der gesamten Organisation getrennt nach Konten und Kassen chronologisch aufgelistet werden. Bitte beachten Sie die Pflichtbestandteile laut Förderrichtlinie. - Bericht von Rechnungs- bzw. Wirtschaftsprüfer*in
Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und die Stadt Wien - Bildung und Jugend behalten sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen zu verlangen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Hinweis: Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
Förderantrag
Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:
- Online-Formular Förderantrag
- Einverständniserklärung für den Förderantrag. Für den Online-Antrag benötigen Sie die Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und satzungsgemäß unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Hinweis für Vereine: Die statutenmäßige Vertretungsregelung ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.
Wenn Sie eine Handy-Signatur haben:
Förderabrechnung
- Online-Formular Förderabrechnung
- Einverständniserklärung für die Förderabrechnung. Für die Online-Abrechnung benötigen Sie die Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und satzungsgemäß unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Weiters benötigen Sie für den Förderantrag und die Förderabrechnung folgende Dokumente:
- Finanzplan/Finanzbericht: 262 KB XLS - Sie müssen das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend für den Förderantrag und für die Förderabrechnung verwenden.
(Das Formular wurde mit Makros erstellt. Sie müssen vor dem erstmaligen Öffnen des Formulars die Makros in Excel aktivieren. Bitte beachten Sie die Kurzanleitung zur Aktivierung der Excel Makros: 258 KB PDF. Der Finanzplan/Finanzbericht muss als ZIP-Datei hochgeladen werden. Die Erstellung einer ZIP-Datei ist direkt über das Excel-Dokument möglich.) - Sachvorhaben/Sachbericht: 371 KB DOCX - Das Formular muss für den Förderantrag und für die Förderabrechnung verwendet werden.
- Statistik: 126 KB XLS (nur bei Abrechnung)
(Das Formular wurde mit Makros erstellt. Sie müssen vor dem erstmaligen Öffnen des Formulars die Makros in Excel aktivieren. Bitte beachten Sie die Kurzanleitung zur Aktivierung der Excel Makros: 258 KB PDF. Die Statistik muss als ZIP-Datei hochgeladen werden. Die Erstellung einer ZIP-Datei ist direkt über das Excel-Dokument möglich.) - Muster-Vermögensübersicht: 15 KB XLSX
Nachreichung von Unterlagen
Wenn Sie für den Förderantrag oder die Förderabrechnung Dokumente nachreichen müssen, können Sie das online erledigen:
Zusätzliche Informationen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Stadt Wien | Bildung und Jugend
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