Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft der Stadt Wien (MA 35) empfiehlt folgenden Ablauf für die Antragstellung:
Machen Sie die Online-Befragung und erfahren Sie gleich, ob Sie die Voraussetzungen für die österreichische Staatsbürgerschaft erfüllen. Im Anschluss an die Befragung können Sie einen Termin für eine Erstinformationsveranstaltung buchen.
Die Befragung dauert etwa 15 Minuten. Bitte halten Sie Unterlagen zu Ihrem Einkommen, zum Beispiel Lohnzettel, ein Blatt Papier und einen Stift bereit, damit Sie die Berechnung für den Lebensunterhalt direkt durchführen können.
- Lesen Sie sich diese Webseite gründlich durch und verschaffen Sie sich einen Überblick.
- Beschaffen Sie alle erforderlichen Unterlagen, die immer gültig sind.
- Besuchen Sie die Erstinformationsveranstaltung. Dort können Sie Expert*innen individuelle Fragen stellen und Ihre Situation im Detail besprechen.
- Beschaffen Sie die restlichen erforderlichen Unterlagen.
- Vereinbaren Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535 einen Termin für die Antragstellung.
Mehr dazu erfahren Sie unter Verfahrensablauf.
Allgemeine Informationen
Damit Sie die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen und Fristen erfüllen.
Erstreckung
Wenn Sie die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen, können Sie auch beantragen, dass die österreichische Staatsbürgerschaft auf Ihre Familienangehörigen erstreckt, das heißt erweitert, wird. Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) unter: Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Erstreckung
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft kann auf Kinder und auf Personen, mit denen Sie verheiratet oder verpartnert sind, erstreckt werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
In den meisten Fällen stellen Sie den Antrag auf Erstreckung gleichzeitig mit Ihrem Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Sie können die Erstreckung beantragen, solange Ihr Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft bearbeitet wird. Wenn Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verliehen wird, dann ist auch die Erstreckung auf eine andere Person nicht möglich.
Österreichische Staatsbürgerschaft für minderjährige Kinder
Ausführliche Informationen zur österreichischen Staatsbürgerschaft für minderjährige Kinder erhalten Sie auf den Seiten der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) unter: Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Kinder
Minderjährige Personen können die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht selbst beantragen. Den Antrag können nur Personen stellen, die die Obsorge für das Kind haben. Die Obsorge haben heißt, Sie haben die gesetzliche Vertretung für ein Kind. Sie sind zum Beispiel Mutter, Vater oder ein*e von einem Gericht festgelegte gesetzliche Vertreter*in.
Wenn auch andere Personen die Obsorge für Ihr Kind haben, müssen diese Personen schriftlich zustimmen, dass Ihr Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten kann.
Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft auch wieder verlieren, wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Außer Sie haben vorher die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragt und die Beibehaltung wurde bewilligt.
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann Ihnen auch entzogen werden. Mehr dazu erfahren Sie auf oesterreich.gv.at unter: Verlust, Entziehung, Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Sie haben sich einen bestimmten Zeitraum in Österreich aufgehalten. Die geforderte Länge und Art des Aufenthaltes hängen von verschiedenen Umständen ab.
Zu den genauen Fristen - Es besteht kein Aufenthaltsverbot, es läuft kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung gegen Sie in Österreich oder in einem EWR-Staat oder der Schweiz. Das heißt, Ihre Ausweisung ist nicht geplant oder vorgesehen.
- Sie wurden in den letzten 18 Monaten nicht aus Österreich ausgewiesen.
- Ihre Beziehungen zu anderen Staaten stehen den Interessen Österreichs nicht entgegen. Und Sie stehen keiner extremistischen oder terroristischen Gruppierung nahe.
- Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) überprüft strafbares Verhalten, also gerichtliche Strafen und Verwaltungsstrafen. Verwaltungsstrafen werden nicht von einem Gericht, sondern von einer Behörde verhängt, zum Beispiel vom Magistrat der Stadt Wien. Strafbares Verhalten kann ein Grund dafür sein, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht erhalten.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert. Das heißt, Sie haben regelmäßige Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen, die Ihre regelmäßigen Ausgaben decken. Der Betrag, der monatlich für Sie übrig bleibt, entspricht den im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz festgehaltenen Richtsätzen der Mindestpension. Wenn Sie Mindestsicherung bekommen, ist ihr Lebensunterhalt nicht gesichert.
- Sie kennen die Prinzipien der Demokratie und die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Und Sie kennen die österreichische Geschichte und die Geschichte des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Diese Kenntnisse werden mit einem Staatsbürgerschaftstest geprüft.
Mehr Informationen zum Staatsbürgerschaftstest - Sie können die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen.
Mehr Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen für die österreichische Staatsbürgerschaft - Wenn Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird, müssen Sie auf Ihre bisherige Staatsbürgerschaft verzichten.
Fristen und Termine
Eine Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist, dass Sie sich eine bestimmte Zeit rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben.
Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, Sie leben legal in Österreich, zum Beispiel als EWR-Bürger*in, als Drittstaatangehörige*r mit einem Aufenthaltstitel, mit einer Legitimationskarte oder Sie sind Asylberechtigte*r.
Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass Sie schon eine bestimmte Zeit lang durchgehend in Österreich leben. Sie dürfen Österreich zum Beispiel für Urlaube, Studienaufenthalte oder Dienstreisen verlassen. Aber Sie dürfen höchstens 20 Prozent der unten angeführten Zeiten außerhalb Österreichs gewesen sein.
Sie müssen also nachweisen, dass Sie die meiste Zeit wirklich in Österreich gewesen sind. Berechnet wird die Zeit direkt vor der Entscheidung über Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wenn Sie die Voraussetzung für den ununterbrochenen Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt also nicht erfüllen, müssen Sie warten, bis Sie die Voraussetzung wieder erfüllen und einen neuen Verleihungsantrag stellen können.
Das sind folgende Zeiten:
6 Jahre
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren beantragen, wenn Sie sich seit mindestens 6 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich aufhalten und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind seit mindestens 5 Jahren mit einer Person verheiratet oder verpartnert, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Und die eheliche oder partnerschaftliche Lebensgemeinschaft ist aufrecht, das heißt sie besteht weiterhin. Und Sie leben seit mindestens 5 Jahren mit Ihrem*Ihrer Partner*in im gemeinsamen Haushalt.
Oder - Sie haben die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates.
Oder - Sie sind in Österreich geboren.
Oder - Sie können Deutschkenntnisse auf Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
Oder - Sie können nachweisen, dass Sie persönlich und beruflich nachhaltig integriert sind.
- Die Tätigkeit, mit der Sie die nachhaltige persönliche Integration nachweisen, muss positiv für die Allgemeinheit sein und dazu beitragen, dass Sie sich integrieren. Das müssen sowohl Sie als auch die jeweilige Organisation ausführlich schriftlich begründen.
Die Tätigkeiten können Sie so nachweisen:- Sie waren insgesamt mindestens 3 Jahre freiwillig und ehrenamtlich in gemeinnützigen Organisationen tätig.
oder - Sie haben insgesamt mindestens 3 Jahre im Bildungs-, Sozial oder Gesundheitsbereich gearbeitet. Und Sie haben in dieser Zeit durchgängig über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze des jeweiligen Jahres verdient.
oder - Sie waren insgesamt mindestens 3 Jahre in einem Interessenverband oder in einer Interessenvertretung wie einer Gewerkschaft.
- Sie waren insgesamt mindestens 3 Jahre freiwillig und ehrenamtlich in gemeinnützigen Organisationen tätig.
Bei einem Aufenthalt von mindestens 6 Jahren dürfen Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem über Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entschieden wird, also höchstens 1 Jahr, 2 Monate und 12 Tage im Ausland aufgehalten haben.
10 Jahre
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich als Asylberechtigte*r seit mindestens 10 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf.
oder - Sie halten sich seit mindestens 10 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf, davon 5 Jahre niedergelassen. Niedergelassen heißt, Sie haben zum Beispiel eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts oder einen Aufenthaltstitel wie zum Beispiel den Daueraufenthalt EU oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte.
- Insgesamt dürfen Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem über Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entschieden wird, höchstens 2 Jahre im Ausland aufgehalten haben.
15 Jahre
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft nach 15 Jahren beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf. Insgesamt dürfen Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem über Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entschieden wird, also höchstens 3 Jahre im Ausland aufgehalten haben.
und - Sie weisen nach, dass Sie persönlich und beruflich nachhaltig integriert sind. Dabei wird Ihre persönliche und berufliche Situation in Österreich betrachtet.
30 Jahre
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft nach 30 Jahren beantragen, wenn Sie in dieser Zeit einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in Österreich hatten. Insgesamt dürfen Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem über Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entschieden wird, also höchstens 6 Jahre im Ausland aufgehalten haben.
Zuständige Stelle
Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) ist in folgenden Fällen zuständig:
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien.
oder - Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind im Ausland geboren.
oder - Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind vor dem 1. Juli 1966 in Wien geboren.
oder - Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland, Sie sind am oder nach dem 1. Juli 1966 geboren und der Wohnort, der Person, die Sie geboren hat, war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt Wien.
Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien
- Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
- Fachbereich Staatsbürgerschaft
- E-Mail: kanzlei@ma35.wien.gv.at
- Telefon: +43 1 4000-3535
Postadresse:
- Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
- Fachbereich Staatsbürgerschaft
- Dresdner Straße 83-93
- 1200 Wien
Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland
Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, können Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Bitte wenden Sie sich an die österreichischen Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen.
Ihr Hauptwohnsitz ist in einem anderen Bundesland Österreichs
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung in diesem Bundesland.
Verfahrensablauf
Vorbereitung auf die Antragstellung
Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft der Stadt Wien (MA 35) empfiehlt folgenden Ablauf für die Antragstellung, um Verzögerungen zu vermeiden:
- Bitte prüfen Sie zuerst anhand einiger Fragen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die österreichische Staatsbürgerschaft erfüllen. Am Ende der Befragung können Sie direkt einen Termin für eine Erstinformationsveranstaltung buchen:
Online-Assistent Staatsbürgerschaft - Befragung starten
Die Befragung dauert etwa 15 Minuten. Bitte halten Sie Unterlagen zu Ihrem Einkommen, zum Beispiel Lohnzettel, ein Blatt Papier und einen Stift bereit, damit Sie die Berechnung für den Lebensunterhalt direkt durchführen können.
- Lesen Sie sich diese Webseite gründlich durch und verschaffen Sie sich einen Überblick. Das Verfahren zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist sehr komplex. Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft der Stadt Wien (MA 35) führt keine Beratungen durch.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, buchen Sie bitte einen Termin für eine Erstinformationsveranstaltung. Dort können Sie Ihren eigenen Fall im Detail mit Expert*innen besprechen und erfahren, welche Unterlagen Sie konkret benötigen. Oder Sie wenden sich an eine Wiener Beratungseinrichtung. - Beschaffen Sie alle erforderlichen Unterlagen, die Ihre Gültigkeit im Laufe des Verfahrens nicht verlieren können. Diese Unterlagen können Sie schon vor der Erstinformationsveranstaltung beschaffen, beglaubigen und übersetzen lassen. Bitte beachten Sie, dass für Übersetzungen, Beglaubigungen und Apostillen Kosten anfallen können. Wenn möglich, bereiten Sie die Unterlagen auch in elektronischer Form vor, am besten im .pdf oder .jpeg-Dateiformat.
- Besuchen Sie die Erstinformationsveranstaltung. Die Erstinformationsveranstaltung ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen umfassende Informationen zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu bieten. Sie erhalten einen Überblick über die notwendigen Schritte und die Unterlagen, die Sie in Ihrem Fall benötigen. Sie können auch Expert*innen individuelle Fragen stellen und Ihre Situation im Detail besprechen.
- Beschaffen Sie die restlichen erforderlichen Unterlagen, Übersetzungen, Beglaubigungen und Apostillen und machen Sie Kopien von allen Unterlagen. Manche Unterlagen sind nur eine bestimmte Zeit gültig oder müssen bei der Antragstellung möglichst aktuell sein. Wenn möglich, bereiten Sie die Unterlagen auch in elektronischer Form vor, am besten im .pdf oder .jpeg-Dateiformat.
- Vereinbaren Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535 oder per E-Mail unter servicecenter@ma35.wien.gv.at einen Termin für die offizielle Antragstellung auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Geben Sie dabei bitte folgende Informationen bekannt:
- Vorname, Familienname und Geburtsdatum von allen Personen, die einen Antrag stellen oder für die ein Antrag gestellt wird
und - Eine aktuelle Telefonnummer
Persönlicher Termin
Bei der persönlichen Antragstellung müssen alle Personen ab 14 Jahren, die einen Antrag stellen oder für die ein Antrag gestellt wird, persönlich anwesend sein. Bei dem persönlichen Termin erhalten Sie ein Antragsformular und füllen es gemeinsam mit einem*einer Mitarbeiter*in der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) aus.
Bei Ihrem persönlichen Termin prüft die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) auch Ihre Unterlagen. Ihre Unterlagen werden gesichtet, gescannt, in Ihrem Akt abgespeichert und die Originale werden an Sie zurückgegeben.
Bei minderjährigen Kindern müssen alle gesetzlichen Vertreter*innen das Antragsformular unterschreiben. Wenn zum Beispiel beide Eltern die gesetzliche Vertretung haben, müssen beide Eltern unterschreiben.
Wenn ein*e gesetzliche*r Vertreter*in das Antragsformular nicht persönlich unterschreiben kann oder bei der Antragstellung nicht persönlich anwesend sein kann, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Eine von der gesetzlichen Vertretung unterschriebene Erklärung, dass die gesetzliche Vertretung dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zustimmt.
und
- Eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertretung zur Überprüfung der Unterschrift
Bearbeitung Ihres Antrags
Nach erfolgreicher Prüfung der eingebrachten Unterlagen beginnt das behördliche Ermittlungsverfahren. Dazu gehören Anfragen an andere Behörden, möglicherweise die Nachforderung von weiteren Unterlagen und die Einladung zum Staatsbürgerschaftstest.
Wie lange die Bearbeitung Ihres Antrags dauert, richtet sich nach dem Umfang der behördlichen Ermittlungen und danach, ob alle Unterlagen vollständig sind. Es kann sein, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen Angaben weitere Unterlagen nachbringen müssen.
Wenn Sie Unterlagen nachbringen müssen, schicken Sie die Unterlagen bitte nur per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.
Informationen zu Ihrem Verfahren erhalten Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535 oder per E-Mail unter servicecenter@ma35.wien.gv.at.
Entscheidung über den Antrag
Wenn Ihre Unterlagen und die behördlichen Ermittlungen zeigen, dass Sie die Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht erfüllen, erhalten Sie einen negativen Bescheid.
Wenn Ihr Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft positiv erledigt wird, erhalten Sie einen Zusicherungsbescheid oder einen Verleihungsbescheid.
Ein Zusicherungsbescheid sichert Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft zu, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft zurücklegen. Das heißt, Sie müssen auf Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft verzichten. Wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre Staatsbürgerschaft zurücklegen und weiterhin die Voraussetzungen für eine Verleihung erfüllen, wird Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen Sie persönlich kommen. Die Verleihung findet in einem feierlichen Rahmen statt und Sie müssen ein Gelöbnis sprechen.
Am Tag der Verleihung können Sie direkt bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft einen Staatsbürgerschaftsnachweis und einen österreichischen Reisepass beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Mit den erforderlichen Unterlagen weisen Sie nach, dass Sie die Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfüllen.
Allgemeine Liste der erforderlichen Unterlagen
Welche Unterlagen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation tatsächlich bringen müssen, erfahren Sie bei der Erstinformationsveranstaltung.
Für alle Unterlagen gilt:
Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Ihre Unterlagen müssen von einem*einer allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*in übersetzt werden.
Internationale mehrsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Das sind zum Beispiel Pässe, internationale Geburtsurkunden oder internationale Heiratsurkunden.
Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.
Länderliste für Apostillen und diplomatische Beglaubigungen
Es kann sein, dass Sie weitere Dokumente oder Übersetzungen vorlegen müssen.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken.
Zusätzlich müssen Sie für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.
Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten finden Sie unter "Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren".
Kosten und Zahlung
Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten
Zusätzliche Informationen
- Mein Österreich. Vorbereitung zur Staatsbürgerschaft - Online-Übungstest Staatsbürgerschaft - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Erwerb durch Verleihung - oesterreich.gv.at
- Beglaubigung, Apostille - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste - Bundesministerium für Justiz
- Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Kinder
- Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich
Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
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- Letzte Aktualisierung: 25.09.2025, 10.10 Uhr
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