Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Damit Sie die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie gleich, ob Sie die Voraussetzungen für die österreichische Staatsbürgerschaft erfüllen und ob Sie einen Termin für eine Erstinformationsveranstaltung buchen können.
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Allgemeine Informationen
Wenn Sie die unten beschriebenen Voraussetzungen und Fristen erfüllen, können Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen.
Minderjährige Personen können die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht selbst beantragen.
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für minderjährige Kinder können nur Personen beantragen, die die Obsorge für das Kind haben. Die Obsorge haben heißt, Sie haben die gesetzliche Vertretung für ein Kind. Sie sind zum Beispiel Mutter, Vater oder ein*e von einem Gericht festgelegte gesetzliche Vertreter*in.
Wenn auch andere Personen die Obsorge für Ihr Kind haben, müssen diese Personen schriftlich zustimmen, dass Ihr Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten kann.
Wenn Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird, müssen Sie auf Ihre bisherige Staatsbürgerschaft verzichten.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Sie haben sich einen bestimmten Zeitraum in Österreich aufgehalten. Die geforderte Länge und Art des Aufenthaltes hängt von verschiedenen Umständen ab.
Zu den genauen Fristen - Es besteht kein Aufenthaltsverbot, es läuft kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung gegen Sie in Österreich oder in einem EWR-Staat oder der Schweiz. Das heißt, Ihre Ausweisung ist nicht geplant oder vorgesehen.
- Sie wurden in den letzten 18 Monaten nicht aus Österreich ausgewiesen.
- Sie sind unbescholten. Das heißt, Sie wurden nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat oder wegen eines Finanzvergehens im In- und Ausland rechtskräftig verurteilt. Und es läuft kein Verfahren gegen Sie. Oder die Strafe ist getilgt. Das heißt, sie ist nicht mehr in Strafregisterauskünften zu sehen.
- Sie haben keine häufigen und schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen begangen. Das sind zum Beispiel Übertretungen der Straßenverkehrsordnung wie Alkohol am Steuer.
- Ihre Beziehungen zu anderen Staaten stehen den Interessen Österreichs nicht entgegen. Und Sie stehen keiner extremistischen oder terroristischen Gruppierung nahe.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert. Das heißt, Sie haben regelmäßige Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen, die Ihre regelmäßigen Ausgaben decken. Der Betrag, der monatlich für Sie übrig bleibt, entspricht den im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz festgehaltenen Richtsätzen der Mindestpension. Wenn Sie Mindestsicherung bekommen, ist ihr Lebensunterhalt nicht gesichert.
- Sie kennen die Prinzipien der Demokratie und die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Und Sie kennen die österreichische Geschichte und die Geschichte des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Diese Kenntnisse werden mit einem Staatsbürgerschaftstest geprüft.
Mehr Informationen zum Staatsbürgerschaftstest - Sie können die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen.
Mehr Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen für die österreichische Staatsbürgerschaft - Sie müssen auf Ihre bisherige Staatsbürgerschaft verzichten.
Fristen und Termine
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu müssen Sie sich eine bestimmte Zeit ununterbrochen und rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben.
Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass Sie schon eine bestimmte Zeit lang durchgehend in Österreich leben. Sie dürfen Österreich zum Beispiel für Urlaube, Studienaufenthalte oder Dienstreisen verlassen. Aber Sie dürfen höchstens 20 Prozent der unten angeführten Zeiten außerhalb Österreichs gewesen sein.
Sie müssen also nachweisen, dass Sie die meiste Zeit wirklich in Österreich gewesen sind. Berechnet wird die Zeit direkt vor der Entscheidung über Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wenn Sie die Voraussetzung für den ununterbrochenen Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt also nicht erfüllen, müssen Sie warten, bis Sie die Voraussetzung wieder erfüllen und einen neuen Verleihungsantrag stellen können.
Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, Sie leben legal in Österreich, zum Beispiel als EU-Bürger*in mit einer Anmeldebescheinigung, mit einem Aufenthaltstitel, mit einer Legitimationskarte oder Sie sind Asylberechtigte*r.
Das sind folgende Zeiten:
30 Jahre
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft nach 30 Jahren beantragen, wenn Sie in dieser Zeit einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in Österreich hatten. Insgesamt dürfen Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem über Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entschieden wird, also höchstens 6 Jahre im Ausland aufgehalten haben.
15 Jahre
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft nach 15 Jahren beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf. Insgesamt dürfen Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem über Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entschieden wird, also höchstens 3 Jahre im Ausland aufgehalten haben.
und - Sie weisen nach, dass Sie persönlich und beruflich nachhaltig integriert sind. Dabei wird Ihre persönliche und berufliche Situation in Österreich betrachtet.
10 Jahre
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich als Asylberechtigte*r seit mindestens 10 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf.
oder - Sie halten sich seit mindestens 10 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf, davon 5 Jahre niedergelassen. Niedergelassen heißt, Sie haben zum Beispiel eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts oder einen Aufenthaltstitel wie zum Beispiel den Daueraufenthalt EU oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte.
- Insgesamt dürfen Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem über Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entschieden wird, höchstens 2 Jahre im Ausland aufgehalten haben.
6 Jahre
Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich seit mindestens 6 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf. Und Sie sind seit mindestens 5 Jahren mit einer Person verheiratet oder verpartnert, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Und die eheliche oder partnerschaftliche Lebensgemeinschaft ist aufrecht, das heißt sie besteht weiterhin. Und Sie leben seit mindestens 5 Jahren mit Ihrem*Ihrer Partner*in im gemeinsamen Haushalt.
Oder
- Sie halten sich seit mindestens 6 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf. Und Sie haben die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates.
Oder
- Sie halten sich seit mindestens 6 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf. Und Sie sind in Österreich geboren.
Oder
- Sie halten sich seit mindestens 6 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf. Und Sie können Deutschkenntnisse auf Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
Oder
- Sie halten sich seit mindestens 6 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich auf. Und Sie können nachweisen, dass Sie persönlich und beruflich nachhaltig integriert sind.
Die Tätigkeit, mit der Sie die nachhaltige persönliche Integration nachweisen, muss positiv für die Allgemeinheit sein und dazu beitragen, dass Sie sich integrieren. Das müssen sowohl Sie als auch die jeweilige Organisation ausführlich schriftlich begründen.
Die Tätigkeiten können Sie so nachweisen:- Sie waren insgesamt mindestens 3 Jahre freiwillig und ehrenamtlich in gemeinnützigen Organisationen tätig.
oder - Sie haben insgesamt mindestens 3 Jahre im Bildungs-, Sozial oder Gesundheitsbereich gearbeitet. Und Sie haben in dieser Zeit durchgängig über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze des jeweiligen Jahres verdient.
oder - Sie waren insgesamt mindestens 3 Jahre in einem Interessenverband oder in einer Interessenvertretung wie einer Gewerkschaft.
- Sie waren insgesamt mindestens 3 Jahre freiwillig und ehrenamtlich in gemeinnützigen Organisationen tätig.
Bei einem Aufenthalt von mindestens 6 Jahren dürfen Sie sich zu dem Zeitpunkt, dem über Ihren Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entschieden wird, also höchstens 1 Jahr, 2 Monate und 12 Tage im Ausland aufgehalten haben.
Zuständige Stelle
Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) ist in folgenden Fällen zuständig:
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien
oder - Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind im Ausland geboren.
oder - Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind vor dem 1. Juli 1966 in Wien geboren.
oder - Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland, Sie sind am oder nach dem 1. Juli 1966 geboren und der Person, die sie geboren hat, war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt Wien.
Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien
- Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
- Fachbereich Staatsbürgerschaft
- E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at
- Telefon: +43 1 4000-3535
Postadresse:
- Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
- Fachbereich Staatsbürgerschaft
- Dresdner Straße 93
- 1200 Wien
Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland
Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, können Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Bitte wenden Sie sich an die österreichischen Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen.
Ihr Hauptwohnsitz ist in einem anderen Bundesland Österreichs
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung in diesem Bundesland.
Verfahrensablauf
Bitte prüfen Sie zuerst anhand einiger Fragen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die österreichische Staatsbürgerschaft erfüllen. Am Ende der Befragung können Sie direkt einen Termin für eine Erstinformationsveranstaltung buchen:
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Bei dieser Erstinformationsveranstaltung erhalten Sie folgende Informationen:
- Informationen zu den Unterlagen, die Sie bei einer Antragstellung vorlegen müssen
Das sind zum Beispiel Nachweise über Ihren ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich oder über Ihre Deutschkenntnisse. - Informationen über den Ablauf des Verfahrens
- Informationen über die Möglichkeit der Erstreckung der Staatsbürgerschaft
Das bedeutet die Erweiterung der Staatsbürgerschaft auf Ihre Kinder und die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind.
Nach dem Vortrag können Sie auch persönliche Fragen klären.
Terminbuchung Erstinformationsveranstaltung
Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen besorgt haben, vereinbaren Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535 einen Termin für die Antragstellung.
Wenn Sie schon von einer Organisation oder von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten wurden und alle Unterlagen vorbereitet haben, können Sie einen Termin zur Antragstellung telefonisch unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 oder per E-Mail unter servicecenter@ma35.wien.gv.at vereinbaren.
Bei diesem Termin prüft der Fachbereich Staatsbürgerschaft der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) Ihre Unterlagen und Sie können den offiziellen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen. Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Das heißt, auch wenn Sie einen Antrag per Post oder E-Mail gestellt haben, findet im Nachhinein ein persönlicher Termin statt.
Wie lange die Bearbeitung Ihres Antrags dauert, richtet sich nach dem Umfang der behördlichen Ermittlungen und danach, ob alle Unterlagen vollständig sind. Es kann sein, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen Angaben weitere Unterlagen nachbringen müssen.
Wenn Sie Unterlagen nachbringen müssen, schicken Sie die Unterlagen bitte nur per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.
Informationen zu Ihrem Verfahren erhalten Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535 oder per E-Mail unter servicecenter@ma35.wien.gv.at.
Wenn Ihre Unterlagen und die behördlichen Ermittlungen zeigen, dass Sie die Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht erfüllen, erhalten Sie einen negativen Bescheid.
Wenn Ihr Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft positiv erledigt wird, erhalten Sie einen Zusicherungsbescheid oder einen Verleihungsbescheid.
Ein Zusicherungsbescheid sichert Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft zu, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft zurücklegen. Das heißt, Sie müssen auf Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft verzichten. Wenn Sie Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft nicht innerhalb von 2 Jahren zurücklegen, verfällt diese Zusicherung.
Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen Sie persönlich kommen. Die Verleihung findet in einem feierlichen Rahmen statt und Sie müssen ein Gelöbnis sprechen.
Am Tag der Verleihung können Sie direkt bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft einen Staatsbürgerschaftsnachweis und einen österreichischen Reisepass beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfüllen.
Welche Unterlagen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation tatsächlich bringen müssen, erfahren Sie bei der Erstinformationsveranstaltung.
Für alle Unterlagen gilt:
Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Ihre Unterlagen müssen von einem*einer gerichtlich beeideten Übersetzer*in oder Dolmetscher*in übersetzt werden.
Internationale mehrsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Das sind zum Beispiel Pässe, internationale Geburtsurkunden oder internationale Heiratsurkunden.
Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.
Länderliste für Apostillen und diplomatische Beglaubigungen
Es kann sein, dass Sie weitere Dokumente oder Übersetzungen vorlegen müssen.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken.
Zusätzlich müssen Sie für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.
Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten finden Sie unter "Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren".
Kosten und Zahlung
Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten
Zusätzliche Informationen
- Mein Österreich. Vorbereitung zur Staatsbürgerschaft - Online-Übungstest Staatsbürgerschaft - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Erwerb durch Verleihung - oesterreich.gv.at
- Beglaubigung, Apostille - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste - Bundesministerium für Justiz
- Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Kinder
- Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich
Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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