Umfassende thermisch-energetische Sanierung - Förderungsantrag
Bitte beachten Sie:
Der Kund*innenverkehr ist ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich:
Online-Terminreservierung
Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen weiterhin per Post ein:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1,
per Fax: +43 1 4000-997 48 79 oder
per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at ein oder nutzen Sie das vorhandene Online-Formular-Service.
Die Stadt Wien fördert eine umfassende thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kostenvoranschläge
- Farbkopien des baubehördlich bewilligten Bestandsplans samt Baubescheid
- Bestandsenergieausweis
- Energieausweis nach der Sanierung
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien fördert die thermisch Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Grundsätzlich muss eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Teile der Gebäudehülle angestrebt werden. Mögliche Sanierungsmaßnahmen sind zum Beispiel die Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen erreicht werden. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können auch besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüsse mitgefördert werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Kleingartenwohnhäusern
- Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern
Für folgende Gebäude können Anträge gestellt werden:
- Das zu sanierende Eigenheim oder Kleingartenwohnhaus wird als Hauptwohnsitz genutzt.
- Die Baubewilligung ist mindestens 20 Jahren alt.
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Fristen und Termine
- Mit den Bauarbeiten ist längstens innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung der Zusicherung zu beginnen.
- Die Arbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein.
- Bei Antragstellung dürfen Rechnungen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
Im Anlassfall kann von der Förderstelle eine Frist zur Beibringung aller Unterlagen festgelegt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann der Antrag außer Evidenz gesetzt werden.
Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kostenvoranschläge
- Baubehördliche Bewilligung oder Bauanzeige
- Einreichplan
- Grundbuchsauszug
- Energieausweis über Bestand und nach der Sanierung
- Letztgültige Bestandspläne
- Nachweis aller förderungsrelevanten Kosten mittels Rechnungen von dazu befugten Unternehmen
- Zertifikat des Herstellers über den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Fenster nach Fertigstellung
Wenn Sie für die Endabrechnung einen abgeänderten Energieausweis vorlegen, müssen Sie die geänderten Energie-relevanten Daten der Baupolizei gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) melden.
Kosten und Zahlung
Für die umfassende thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern können in Abhängigkeit der erreichten Förderstufe nichtrückzahlbare Beiträge in folgender Höhe gewährt werden.
Förderstufe |
HWB Ref, BGF in kWh/(m2.a) |
fGEE, max |
Maximale Höhe des nichtrückzahlbaren Beitrages |
Maximales Ausmaß des nichtrückzahlbaren Beitrages im Verhältnis zu den Gesamtbaukosten |
1 |
maximal 1,45 × HWB - Niedrigstenergiegebäude |
0,95 |
60 Euro/m2 |
25 % |
2 |
maximal 1,30 × HWB - Niedrigstenergiegebäude |
0,90 |
90 Euro/m2 |
30 % |
3 |
maximal 1,15 × HWB - Niedrigstenergiegebäude |
0,85 |
140 Euro/m2 |
35 % |
4 |
maximal 1,00 × HWB - Niedrigstenergiegebäude |
0,75 |
190 Euro/m2 |
40 % |
Alternativ dazu können auch folgende nichtrückzahlbare Beiträge in Abhängigkeit der rechnerisch ermittelten Energieeinsparung in folgender Höhe gewährt werden, wobei aber mindestens 40 Prozent des Ausgangs-Heizwärmebedarfs eingespart werden müssen.
Förderstufe |
Mindest-Reduktion der Energiekennzahl Heizwärmebedarf je Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF) und Jahr |
Maximal Höhe des nichtrückzahlbaren Beitrages |
Maximales Ausmaß des nichtrückzahlbaren Beitrages im Verhältnis zu den Gesamtbaukosten |
1 |
40 kWh |
30 Euro/m2 |
20 % |
2 |
70 kWh |
60 Euro/m2 |
20 % |
3 |
100 kWh |
100 Euro/m2 |
25 % |
4 |
130 kWh |
140 Euro/m2 |
30 % |
Wenn zusätzlich zu den thermischen Verbesserungen energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann ein weiterer nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 40 Prozent dieser zusätzlichen Kosten, maximal jedoch 50 Euro je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume im Bestand, gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein hocheffizientes alternatives Energiesystem, wie zum Beispiel Fernwärme, Wärmepumpen oder Biomasseanlagen (Holz-Pellets, Hackschnitzel) eingesetzt werden. Wärmepumpen bzw. Biomasseheizungsanlagen müssen mit Solaranlagen (thermisch oder Photovoltaik) kombiniert werden.
Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Formular
Online-Formular: Eigenheimsanierung - Förderungsantrag
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Wien ist berechtigt, durch eigene oder von ihr beauftragte Personen zu überprüfen, ob der Zuschuss widmungsgemäß verwendet wurde. Zu diesem Zweck müssen Sie diesen Personen Zutritt zu dem Eigenheim oder dem Kleingartenwohnhaus gewähren und die notwendigen Auskünfte erteilen.
Weitere Förderungen:
Die Förderung für die umfassende thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen kann auch mit dem "Sanierungsscheck Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus" des Bundes kombiniert werden.
Online-Formular: Sanierungsscheck für Private 2021/2022
Rechtliche Grundlagen:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular