Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren - Förderungsantrag
Für persönliche Termine müssen Sie vorher einen Termin reservieren:
Online-Terminreservierung
Telefon: +43 1 4000-74860
Anträge und Unterlagen übermitteln Sie bitte per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at oder mittels Online-Formular, per Fax +43 1 4000-997 48 79 oder per Post:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1
Die Stadt Wien fördert den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre. Die Förderung beträgt maximal 400 Euro je Türflügel. Sie können die Förderung online beantragen.
Für den Antrag benötigen Sie
- Rechnung
- Nachweis der Einhaltung der ÖNORM B 5338 bzw. EN 1627 und der Widerstandsklasse 3 oder 4
- Zustimmung der Hauseigentümer*innen
Der Einbau solcher Türen in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern sowie der bloße Austausch von Schlössern und ähnlichem, wird nicht gefördert.
Allgemeine Informationen
Mit der Förderung für den Einbau von einbruchshemmenden Wohnungseingangstüren unterstützt die Stadt Wien die Wohnsicherheit.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Mieter*innen von Wohnungen
- Eigentümer*innen von Wohnungen
Förderungsvoraussetzungen:
- Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz des*der Antragsteller*in
- Das Gebäude ist mindestens 20 Jahren alt.
- Die Wohnungseingangstür erfüllt die Anforderungen der Widerstandsklasse 3
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Fristen und Termine
Bei Antragstellung dürfen Rechnungen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
Im Anlassfall kann von der Förderstelle eine Frist zur Beibringung aller Unterlagen festgelegt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann der Antrag außer Evidenz gesetzt werden.
Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Hinweis: Am 27. Dezember 2024 ist geschlossen.
Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten ein. Ihr Antrag wird geprüft und Sie werden informiert, wenn Sie eine Förderung erhalten. Die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen überweist die Förderung in Form eines Einmalzuschusses.
Erforderliche Unterlagen
- Rechnung die ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung hat.
- Zertifikat über die Ausführung der Wohnungseingangstür in der Widerstandsklasse 3 (laut ÖNORM B 5338 oder EN 1627)
Bei Mietwohnungen:
- Zustimmungserklärung des*der Hauseigentümer*in: 340 KB PDF
oder bei Gemeindewohnungen - Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostenlos.
Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstür mit mindestens Widerstandsklasse 3 gemäß EN 1627 und einer zertifizierten Eigen- und Fremdüberwachung der Produktion mit Kennzeichnung der Türe, zum Beispiel gemäß ÖNORM B 5338, kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 20 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten, höchstens jedoch 400 Euro, gewährt werden.
Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Formular
- Online-Formular: Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren - Förderungsantrag
- Antrag auf Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen: 340 KB PDF
- Zustimmungserklärung des*der Hauseigentümer*in: 340 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Rechtliche Grundlagen:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular