Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Die Wiener Schlichtungsstelle ist zuständig für die Durchsetzung der Rechte von Mieterinnen und Mietern, Vermieterinnen und Vermietern, zum Beispiel für Mietzins- beziehungsweise Betriebskostenüberprüfungen oder Nutzflächenbestreitungen. Im Bereich des Wohnungseigentums ist sie lediglich zuständig für Nutzwertfestsetzungen.
Die Wiener Schlichtungsstelle ist keine Interessenvertretung von Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer.

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