Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Der persönliche Kund*innen-Kontakt und die Akteneinsicht vor Ort ist nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

Allgemeine telefonische Anfragen werden beim Infopoint unter +43 1 4000-744 98 entgegengenommen.
Verfahrensbezogene Anfragen richten Sie bitte an die jeweils zuständigen Sachbearbeiter*innen. Diese entnehmen Sie den behördlichen Schreiben.
Schriftliche Anliegen können Sie per E-Mail an ks@ma50.wien.gv.at einbringen.

Die Wiener Schlichtungsstelle ist zuständig für:

  • Durchsetzung der Mieter*innen- und Vermieter*innen-Rechte, zum Beispiel Mietzins- oder Betriebskostenüberprüfungen und Bestreitungen der Größe Ihre Nutzflächen
  • Nutzwertfestsetzungen im Bereich des Wohnungseigentums

Die Wiener Schlichtungsstelle ist eine Behörde und keine Interessenvertretung von Mieter*innen, Vermieter*innen oder Wohnungseigentümer*innen.

Kontakt

Bitte beachten Sie, welches Dezernat für Ihr Anliegen zuständig ist:

  • Dezernat I: Mietrechtsgesetz
  • Dezernat II: Sanierung, WEG, WGG, Mietzinsüberprüfung im Förderungsrecht, HeizKG, Durchführung von notwendigen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten

Öffnungszeiten

Während der Amtsstunden können Sie nur schriftliche Unterlagen abgeben:

  • Montag bis Freitag, 7.30 bis 15.30 Uhr

Aufgabenbereiche

Verfahren

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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