Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige
Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige (im Folgenden "Anlagen" genannt) dürfen nur errichtet, geändert und betrieben werden, wenn sie den Bestimmungen des Wiener Aufzugsgesetzes 2006 (WAZG 2006) entsprechen, die bundesgesetzlichen oder anderen landesgesetzlichen Regelungen unterliegen. Zum Beispiel unterliegen Anlagen in gewerblichen Betriebsanlagen den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) und der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 (ASV 1996).
- Planen von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
- Bauen von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
- Errichtung oder wesentliche Änderung von Aufzügen - Anzeige
- Betrieb und Erhaltung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
- Sicherheitstechnische Überprüfungen an bestehenden Aufzügen
- Förderungen für Aufzüge
- Rechtsvorschriften
- Richtlinien - Baurecht und Maschinentechnik
- Merkblätter - Bauverfahren
Formulare
Prüfung und Betreuung von Aufzügen
- Verzeichnis der Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfer WAZG
- Verzeichnis der Betreuungsunternehmen für Aufzüge
- Verzeichnis der Inspektionsstellen für Hebeanlagen gemäß HBV des Landeshauptmannes von Wien
Zuständigkeit
Baupolizei (Magistratsabteilung 37)
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