Einzelgenehmigung von Oldtimern - Antrag

Allgemeine Informationen

Oldtimer müssen von der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) genehmigt werden.

Das Fahrzeug muss entweder vor 1955 oder vor 1981 gebaut worden sein oder älter als 30 Jahre sein und in die Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen sein.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen originalen Unterlagen telefonisch oder vor Ort vereinbart.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Öffnungszeiten für Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17 Uhr; am Karfreitag, und 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kassenöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, jeden Monatsletzten von 8 bis 12 Uhr; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. keine Kassa

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für persönliche Beratung und Auskünfte vor Ort zur Verfügung.
Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr: +43 1 955 59.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige kann mit dem Antragsformular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers

Für die Bearbeitung und Terminvergabe werden folgende Unterlagen im Original benötigt (eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend):

  • Bei Importen die ausländischen Fahrzeugpapiere (Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank)
  • Je nach Umfang der technischen Inhalte der vorhanden Papiere zusätzlich ein technisches Datenblatt des Generalvertreters
  • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Die empfohlene Vorlage eines positiven Anmeldegutachtens § 57a von ARBÖ, ÖAMTC, Ziviltechniker, staatlich autorisierten Prüfstellen oder Fachwerkstätte (kein Pickerl) beschleunigt das Verfahren erfahrungsgemäß wesentlich.
  • Eventuell Gutachten eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge
  • Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht persönlich kommen

Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.

Kosten und Zahlung

Zirka 160 Euro

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

  • Das Fahrzeug muss zur Überprüfung vorgeführt werden.
  • Weitere Informationen können unter ÖAMTC - Rubrik Auto&Tests bzw. Autoimport abgerufen werden.
  • PKW dürfen maximal 120 Tage im Jahr; Motorräder maximal 60 Tage im Jahr benützt werden.
  • Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Zur Ausstellung von Fahrtenbüchern für historische Fahrzeuge sind ausschließlich die folgenden Vereine ermächtigt: ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV, ÖMVC, ÖGHK und AMV
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