Grillplatzreservierung - Online-Reservierung

Voraussetzungen

Die Reservierung der Grillplätze ist notwendig.

Reservierungen dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr vorgenommen werden.

Zur Verfügung stehen 15 Holzkohlegrillplätze.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Zuständige Stelle

Wiener Gewässer (MA 45)
Grilltelefon: +43 1 4000-96496
Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 14 Uhr

Kosten und Zahlung

Achtung: Diese Regelung ist seit 1. Juli 2008 in Kraft.

Unabhängig von der Personenanzahl (pro Reservierung): 10 Euro.

Es wird empfohlen, den gewünschten Grillplatz mindestens vier Wochen im Voraus zu reservieren.

Die Bezahlung erfolgt mittels Erlagschein, welcher auf dem Postweg zugestellt wird. Die Reservierungsbestätigung (E-Mail) bitte unbedingt zum Grillen mitnehmen.

Stornierung: Bei rechtzeitiger schriftlicher Stornierung (mindestens zehn Werktage vor dem reservierten Termin mittels Fax: +43 1 4000-99-96496, E-Mail: post@ma45.wien.gv.at oder auf dem Postweg: Wiener Gewässer (MA 45), 16., Wilhelminenstraße 93) ist kein Verwaltungskostenbeitrag zu leisten bzw. wird der Kostenbeitrag rückerstattet. In allen anderen Fällen ist der Kostenbeitrag zu bezahlen bzw. eine Kostenrückerstattung nicht möglich.

Die Kosten für den reservierten Grillplatz müssen auch bei Schlechtwetter und Nichtinanspruchnahme geleistet werden. Eine Kostenrückerstattung ist in diesen Fällen ebenfalls nicht möglich.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 5.

Termine und Fristen

Das Grillen ist von Jänner bis Dezember möglich.

Beachten

  • Achtung: Ab 1. Juli 2008 sind alle Grillplätze unabhängig von der Personenanzahl kostenpflichtig. Ausgenommen Schulklassen.
  • Grillen ist nur auf dem Grillplatz erlaubt: Das zusätzliche Aufstellen von Standgrillern im Bereich und außerhalb des Grillplatzes ist nicht gestattet. Grillzonen: nur innerhalb der mit Holzpflöcken begrenzten Zone, Mindestabstand von zwei Meter zur benachbarten Vegetation muss eingehalten werden.
  • Hinweistafeln beachten: Auf gekennzeichneten "Lagerwiesen" ist das Fahren mit Fahrzeugen, deren Abstellen, das Anlegen von Feuerstellen, Grillen und Kampieren, Ablagern von Unrat und Gegenständen, Wegwerfen von Abfällen sowie die Beschädigung von Einrichtungen und Pflanzungen nicht gestattet.
  • Die Stadt Wien liefert nach Möglichkeit Holz zum Entzünden. Es ist aber notwendig, selbst ausreichend Grillkohle mitzunehmen.
  • Das Entzünden von Bodenfeuern im gesamten Donauinsel- und Uferbereich ist verboten.
  • Das Aufstellen von Zelten sowie Auflegen von Schlafsäcken ist verboten.
  • Donauinsel und linkes Ufer der Neuen Donau: Fahrverbot für KFZ - keine direkte Zufahrt zum Grillplatz möglich

Formular

Grillplätze auf der Donauinsel (Online-Grillplatzreservierung)

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Gewässer (Magistratsabteilung 45)
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