Mindestsicherung - Antrag

Nutzen Sie wenn möglich unsere Online-Angebote, um Ihre Unterlagen, Anträge und sonstigen Anliegen zu übermitteln. Sie können uns auch per E-Mail oder Post kontaktieren: Kontaktinformation

Das Servicetelefon steht unter +43 1 4000-8040 an Werktagen von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Sie können eine Mindestsicherung beantragen, wenn Sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen.

Folgende Unterlagen von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (auch von Kindern) müssen Sie vollständig und in Kopie beilegen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Personaldokumente
  • Aktuelle Einkommensbelege
  • Mietbelege
  • Nachweise über beantragte Leistungen
  • Nachweise über Vermögen
  • Nachweis über Kontoinhaber*in
  • Behindertenpass

Sie können Mindestsicherung online auch mit Stadt Wien Konto beantragen.

Sie können das Formular auch herunterladen, ausfüllen und mit der Post schicken oder beim zuständigen Sozialzentrum abgeben.

Wenn Sie bereits einen Antrag auf Mindestsicherung eingebracht haben, können Sie wenn nötig auch Unterlagen nachreichen oder Änderungen bekanntgeben.

Allgemeine Informationen

Die Wiener Mindestsicherung bietet Menschen in Notlagen Unterstützung in Form von finanziellen Hilfen sowie sozialarbeiterische Beratung und Betreuung an. Die Grundlage bildet das Wiener Mindestsicherungsgesetz.

Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen (unterhalb der Mindeststandards) verfügen, können Wiener Mindestsicherung beantragen. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung von Mindestsicherung sind vielfältig und immer im Einzelfall zu beurteilen. Das Sozialzentrum klärt in diesem Zusammenhang die Familien-, Vermögens- und Wohnverhältnisse der Antragsteller*innen ab.

Kein Anspruch auf Mindestsicherung:

Sie haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung, wenn Sie

  • eine abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Lehrabschluss, Fachschulabschluss) oder
  • einen Schulabschluss auf Maturaniveau haben und
  • keiner Vollbeschäftigung nachgehen können, weil Sie eine weiterführende Ausbildung absolvieren (zum Beispiel Studium oder Maturalehrgang nach Lehrabschluss oder Fachschulabschluss).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Eine Leistung nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz können Sie erhalten, wenn Sie

  • Ihren Lebensmittelpunkt sowie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und sich tatsächlich in Wien aufhalten und
  • kein Einkommen oder ein Einkommen unter dem jeweiligen Mindeststandard haben und
  • österreichische*r Staatsbürger*in oder diesen gleichgestellt sind und bestimmte Zusatzvoraussetzungen erfüllen.

Österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellte Personen sind:

  • EU-/ EWR-Bürger*innen oder
  • Asylberechtigte oder
  • Subsidiär Schutzberechtigte oder
  • Brit*innen mit einem Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV", die aufgrund des Austrittsabkommens mit österreichischen Staatsbürger*innen gleichzustellen sind oder
  • Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU oder einem Aufenthaltstitel, der als solcher gilt (zum Beispiel "Daueraufenthalt-EG" oder unbefristeter Aufenthaltstitel)

Als Antragsteller*in sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitswillen nachzuweisen (Meldung beim AMS). Davon ausgenommen sind Personen, denen keine Arbeit zugemutet werden kann.

Die Mindestsicherung wird 12-mal im Jahr ausbezahlt.

Fristen und Termine

Etwaige Ansprüche beginnen erst ab der Antragsabgabe.

Wenn Ihr Antrag nicht von allen volljährigen Personen unterschrieben ist und/oder die Lichtbildausweise fehlen, wird Ihnen ein Verbesserungsauftrag zugeschickt. Wenn Sie die fehlenden Unterlagen bzw. Unterschriften nicht fristgerecht nachreichen, gilt Ihr Antrag als zurückgezogen.

Fehlen andere für die Berechnung der Mindestsicherung notwendige Unterlagen, so werden Sie aufgefordert diese binnen einer angemessenen Frist nachzureichen. Langen diese Unterlagen nicht fristgerecht ein, so wird der Antrag abgewiesen.

Erklären Sie deshalb bitte vor Ablauf der Frist in einer schriftlichen Stellungnahme, warum Sie welche Nachweise (noch) nicht bringen können, oder vereinbaren Sie telefonisch unter +43 1 4000-8040 eine Fristverlängerung.

Wenn Ihr Antrag unvollständig ist, wird Ihnen ein Verbesserungsauftrag zugeschickt. Wenn Sie die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht nachreichen, gilt Ihr Antrag als zurückgezogen.

Für die Mietbeihilfe könnten wir ident dem Behindertenzuschlag eine Information zusammenstellen.

Auszahlung

Die Mindestsicherung wird monatlich im Vorhinein ausbezahlt und ist im Normalfall spätestens am 1. des Monats auf Ihrem Konto.

Zuständige Stelle

Sozialzentrumsstandort (MA 40) nach Zuständigkeit

Erforderliche Unterlagen

Sie und alle anderen am Antrag angeführten volljährigen Personen müssen den Antrag unterschreiben.

Sie müssen folgende Unterlagen von allen im Antrag angeführten Personen vollständig und in Kopie beilegen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass
  • Personaldokumente, zum Beispiel: Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, aktueller Aufenthaltstitel, Heiratsurkunde, rechtskräftige Scheidungsunterlagen (Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss, Scheidungsvergleich), Geburtsurkunden der Kinder
  • Aktuelle Einkommensbelege, zum Beispiel: Lohn-/Gehaltsbestätigungen (Nettoeinkommen), Nachweis über Leistungen des Krankenversicherungsträgers (zum Beispiel Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Rehabgeld), Unterhaltszahlungen, Pensionsbescheid/Rentenbescheid, Bescheide über Beihilfen, Nachweis über Art und Höhe sonstiger Einkünfte
  • Nachweise über beantragte Leistungen, zum Beispiel: Anträge auf Leistungen des Arbeitsmarktservice, Leistungen des Krankenversicherungsträgers, Unterhalt/Alimente, Pension und sonstige Einkünfte
  • Nachweise über Vermögen, zum Beispiel: Kontoauszüge, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Rückkaufswert der Lebensversicherung/Pensionsvorsorge, Erbe, Schenkungen, Kfz und Grundbesitz
  • Mietbelege, zum Beispiel: Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete (Mietaufschlüsselung)
  • Nachweis über die Kontoinhaber*in, zum Beispiel Kontoauszug
  • Behindertenpass gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz – BBG

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Bitte reichen Sie nur einen Antrag ein: online oder per E-Mail oder per Post. Wenn Sie Anträge mehrfach einreichen, dauert die Bearbeitung länger.

Informationen zum Antrag:

Zusätzliche Informationen

Zusätzlich zur Mindestsicherung kann auch Mietbeihilfe, ein Behindertenzuschlag sowie eine Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden.

Bezieher*innen von Mindestsicherung erhalten automatisch den Mobilpass per Post zugestellt. Dieser gilt auch als Einkommensnachweis und berechtigt zu verschiedenen Ermäßigungen.

Zusätzlich zur Mindestsicherung kann auch Hilfe in besonderen Lebenslagen und ein Behindertenzuschlag gewährt werden.

Das Antragsformular bekommen Sie auch im zuständigen Sozialzentrum.

Der Antrag muss vollständig und leserlich ausgefüllt werden und anschließend samt den erforderlichen kopierten Dokumenten an das zuständige Sozialzentrum übermittelt werden. Der Antrag kann auch direkt im Postkasten des zuständigen Sozialzentrumstandorts eingeworfen werden.

Meldepflichten:

Beachten Sie, dass Sie jede Abwesenheit vom Wohnort melden müssen (z. B. Urlaub). Bei einer Abwesenheit von mehr als 2 Wochen besteht für den Zeitraum der Abwesenheit kein Anspruch auf Mindestsicherung. Weitere Meldepflichten sind in den Informationsblättern unter "Formular" aufgelistet.

Rechtliche Grundlagen:

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