Anmelden eines Wohnsitzes
Voraussetzungen
Wer in einer Wiener Wohnung Unterkunft nimmt, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden (Meldepflicht). Zum Beispiel:
- Beim erstmaligen Bezug einer Unterkunft in Wien
- Nach einem Umzug innerhalb Wiens (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
- Nach der Begründung eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitz) in Wien
Die Anmeldung kann auch von einer Vertrauensperson (BotIn ohne Vollmacht) am Meldeservice oder postalisch erledigt werden. Auch in diesen Fällen sind jedenfalls Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften dieser Dokumente und ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel erforderlich. Das Wiener Meldeservice wird postalisch übermittelte Originaldokumente (wie z. B. einen Lichtbildausweis) per RSb-Brief zurücksenden, kann aber keine Garantie für den Postweg übernehmen.
Wird ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet, kann der alte Hauptwohnsitz von der Meldebehörde gleich mit abgemeldet oder in einen weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden.
Ausnahmen der Meldepflicht
Eine Neuanmeldung ist nicht notwendig, wenn sich die UnterkunftgeberInnen oder die Hausverwaltung ändert.
Ausländische DiplomatInnen oder Personen die einer internationalen Organisation (z. B. UN) angehören und einen entsprechenden Lichtbildausweis besitzen, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Eine Neuanmeldung bzw. Anmeldung ist nicht notwendig, wenn man bereits eine aufrechte Meldung in Österreich hat und
- nicht länger als zwei Monate bei Verwandten oder FreundInnen wohnt
- vorübergehend im Krankenhaus oder Pflegeheim ist
Weitere Informationen:
- "Hauptwohnsitz, weitere Wohnsitze" und "Mittelpunkt der Lebensbeziehung"
- Änderung der Wohnsitzqualtität - Hauptwohnsitz wird weiterer (Neben-, Zweit-)Wohnsitz oder umgekehrt
- Meldebestätigung
- Checkliste Umzug
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular, das ist der Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und UnterkunftnehmerInnen unterschrieben (mehr Information)
- Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
- Identitätsdaten des (der) Meldepflichtige(n): Vor- und Familien- bzw. Nachnamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsbürgerschaft (z. B.: Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)
- Etwaige akademische Grade (z. B. Verleihungsurkunde)
- Eventuell rechtskräftiger Obsorgebeschluss
- Eventuell rechtskräftiger Beschluss über die Sachwalterschaft
- Bei ausländischen MitbürgerInnen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z. B. Reisepass) oder die Asylkarte erforderlich.
- Soll Ihr früherer Hauptwohnsitz als weiterer Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) umgemeldet werden:
- Ein weiteres Antragsformular für diesen Wohnsitz, das heißt ein aktueller Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den UnterkunftgeberInnen und UnterkunftnehmerInnen unterschrieben (mehr Information)
- Der "alte" Meldezettel der ursprünglichen Anmeldung an dieser Adresse ist nicht ausreichend.
Zuständige Stelle
- Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk
- Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
- Anlässlich einer Geburt auch die Wiener Standesämter
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Innerhalb von drei Tagen nach der tatsächlichen Unterkunftnahme (nicht nach Abschluss eines Mietvertrages)
Bei Neugeborenen: bis zu drei Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation
Beachten
- Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular (Meldezettel) ausgefüllt werden.
- Anmeldungen per Fax oder Internet sind nicht möglich.
- Verantwortlich für die Anmeldung sind die UnterkunftnehmerInnen.
- Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
- Besachwaltete Menschen müssen von den UnterkunftgeberInnen bzw. SachwalterInnen angemeldet werden.
- Nichtösterreichische StaatsbürgerInnen: Beachten Sie bitte die Bestimmungen des Aufenthaltsrechts
- Eintragung in das Standarddokumenteregister: Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet vorliegende Personenstandsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise in das Standarddokumenteregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen müssen.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.
Formular
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
Kontaktformular
