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Anmelden eines Wohnsitzes

Voraussetzungen

Ein Umzug nach bzw. innerhalb Wiens oder die Änderung des Hauptwohnsitzes macht eine Anmeldung innerhalb von drei Tagen erforderlich (Meldepflicht).

Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden möchten, kann Ihr alter Hauptwohnsitz von der Meldebehörde gleich mit abgemeldet oder in einen Nebenwohnsitz umgemeldet werden.

Achtung:
In folgenden Fällen ist eine Neuanmeldung bzw. Anmeldung nicht notwendig:

  • Wenn Ihre Unterkunftgeberinnen/Unterkunftgeber oder die Hausverwaltung wechseln
  • Wenn Sie UN-Angehörige/UN-Angehöriger oder Diplomatin/Diplomat sind (und den entsprechenden Lichtbildausweis besitzen)

In folgenden Fällen ist eine Neuanmeldung bzw. Anmeldung nicht notwendig, wenn Sie bereits eine aufrechte Meldung in Österreich besitzen:

  • Wenn Sie nicht länger als zwei Monate bei Verwandten oder Freunden wohnen
  • Wenn Sie vorübergehend im Krankenhaus oder Pflegeheim sind
Unterlagen
  • Antragsformular (Meldezettel, vollständig ausgefüllt und - bei Mietwohnungen - von der Unterkunftgeberin/dem Unterkunftgeber unterschrieben).
  • Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, z.B. Führerschein, und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde)
  • Geburtsurkunde
  • Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss alle Dokumente vorlegen, aus denen Identität, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgehen, also hauptsächlich Reisedokumente.
  • Ausländische Mitbürgerinnen/Mitbürger:
    • Reisedokument oder Asylausweis
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur:
  • Soll Ihr frührer Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz umgemeldet werden:
    • Antragsformular (Meldezettel, vollständig ausgefüllt und - bei Mietwohnungen - von der Unterkunftgeberin/dem Unterkunftgeber unterschrieben) für diesen Wohnsitz vollständig ausgefüllt
Zuständigkeit
  • Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk
  • Anlässlich einer Geburt auch die Wiener Standesämter
Kosten / Zahlung

Keine

Termin / Frist

Wer nach Wien zieht, innerhalb der Stadt übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, muss sich innerhalb von drei Tagen melden. Verantwortlich dafür ist die Unterkunftnehmerin/der Unterkunftnehmer. Die Anmeldung für Neugeborene muss bis zu drei Tage nach der Rückkehr aus der Geburtsstation erledigt werden.

Beachten
  • Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular (Meldezettel) ausgefüllt werden.
  • Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten gemeldet werden.
  • Schreib- oder geistig behinderte Menschen müssen von der Unterkunftgeberin/dem Unterkunftgeber bzw. Sachwalter/in angemeldet werden.
  • Anmeldungen per Fax oder Internet sind derzeit nicht möglich.
  • Ihre Anmeldung kann auch von einer Vertrauensperson (Botin/Bote ohne Vollmacht) am Meldeservice erledigt werden. Oder Sie senden die erforderlichen Unterlagen postalisch ein. In beiden Fällen sind jedenfalls Originaldokumente und ein vollständig ausgefüllter Meldezettel mit der Unterschrift der Unterkunftgeberinnen/Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerinnen/Unterkunftnehmer erforderlich.
  • Nichtösterreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger: Beachten Sie bitte die Bestimmungen des Aufenthaltsrechts
  • Eintragung in das Standarddokumentregister:
    • Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet vorliegende Personenstandsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise in das Standarddokumentregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen müssen.
  • Obdachlose können, wenn Sie sich seit mindestens einem Monat in Wien aufhalten, eine Kontaktstelle benennen und sich damit den Hauptwohnsitz in Wien bestätigen lassen.

Eine Anmeldung ist erforderlich, wenn

  • Sie Ihren bisherigen Hauptwohnsitz z.B. im 6. Bezirk hatten und in eine andere Wohnung z.B. in den 9. Bezirk ziehen. In diesem Fall können Sie die Anmeldung gleichzeitig mit der Abmeldung Ihrer alten Unterkunft vornehmen.
  • Sie Ihren Hauptwohnsitz z.B. in Purkersdorf behalten und Ihren neuen Zweitwohnsitz z.B. im 11. Bezirk melden möchten: Dafür benötigen Sie nur einen Meldezettel für die Anmeldung des neuen Zweitwohnsitzes (das Bestehen des Hauptwohnsitzes ist im Zentralen Melderegister gespeichert).

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.

Formular

Meldezettel:

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Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
E-Mail: robert.minar@wien.gv.at