Änderung der Wohnsitzqualität - Hauptwohnsitz wird weiterer (Neben-, Zweit-)Wohnsitz oder umgekehrt
Wenn sich die Wohnsitzqualtität Ihrer Wohnung (oder Ihres Hauses) ändert, also wenn ein Hauptwohnsitz zu einem weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) wird oder umgekehrt, müssen Sie sich ummelden. In Wien können Sie das in jedem Meldeservice, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen mitbringen müssen ("Erforderliche Unterlagen").
Hinweis: Wenn Sie sich an einer neuen Adresse anmelden möchten, finden Sie die entsprechenden Informationen unter Anmelden eines Wohnsitzes.
Allgemeine Informationen
Die Meldung der Änderung der Wohnsitzqualität (Ummeldung) ist bei jedem Wiener Meldeservice - unabhängig vom Wohnbezirk - möglich.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Eine Ummeldung ist dann erforderlich, wenn sich die Wohnsitzqualtität ändert, also wenn ein Hauptwohnsitz zu einem weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) wird oder umgekehrt.
Wollen Sie nur einen neuen Wohnsitz anmelden und gegebenenfalls gleichzeitig einen anderen Wohnsitz abmelden, finden Sie die entsprechenden Informationen unter Anmelden eines Wohnsitzes.
Die Ummeldung kann auch von einer Vertrauensperson (Bot*in ohne Vollmacht) am Meldeservice oder postalisch erledigt werden. Auch in diesen Fällen sind jedenfalls Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften dieser Dokumente und ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel im Original erforderlich. Das Wiener Meldeservice wird postalisch übermittelte Originaldokumente (wie z. B. einen Lichtbildausweis) per RSb-Brief zurücksenden, kann aber keine Garantie für den Postweg übernehmen.
- Anmelden eines Wohnsitzes
- "Hauptwohnsitz, weitere Wohnsitze" und "Mittelpunkt der Lebensbeziehung"
- Umzug
Fristen und Termine
Die Änderung der Wohnsitzqualität (Ummeldung) muss innerhalb eines Monats vorgenommen werden.
Zuständige Stelle
Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk
Verfahrensablauf
- Für jede Person im Haushalt (auch Ehepartner*in, Kinder) muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden.
- Ummeldungen per Fax oder Internet sind nicht möglich.
- Verantwortlich für die Ummeldung sind die Unterkunftnehmer*innen.
- Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten umgemeldet werden.
- Werden Minderjährige alleine bei Personen angemeldet, die für sie nicht die Pflege und Erziehung haben (z. B. weiterer [Neben-, Zweit-] Wohnsitz bei den Großeltern):
- Meldepflichtig ist hier die Unterkunft gebende Person (im Beispiel die Großeltern). Der*die Unterkunftgeber*in unterschreibt am Meldezettel in diesem Fall sowohl im Feld "Unterkunftgeber*in" als auch rechts daneben als meldepflichtige Person.
- Personen mit Erwachsenenvertretung oder Personen mit Vorsorgevollmacht
Wer nicht entscheidungsfähig ist, muss von dem*der Unterkunftgeber*in oder von der Erwachsenenvertretung oder den Vorsorgebevollmächtigten umgemeldet werden.
- Eintragung in das Standarddokumentenregister: Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet, vorliegende Personenstandsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise in das Standarddokumentenregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen müssen.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.
Erforderliche Unterlagen
Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift zum Ummelden ins Meldeservice mit:
- Formular, das ist der Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den Unterkunftgeber*innen unterschrieben. Der "alte" Meldezettel der ursprünglichen Anmeldung an dieser Adresse ist für die Ummeldung nicht ausreichend.
- Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
- Identitätsdaten der meldepflichtigen Person: Vor- und Familiennamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls sonstige Namen (z. B.: Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)
- Etwaige akademische Grade, Standesbezeichnung Ingenieur*in, Bezeichnung Meister*in (z. B. Verleihungsurkunde, Urkunde über die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung): Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen im Melderegister
- Eventuell Mietvertrag, Kaufvertrag, aktuelle Grundbuchseinsicht der betreffenden Liegenschaft oder Zustimmung zur Datenermittlung
- Bei der Anmeldung von Minderjährigen sind gegebenenfalls ein rechtskräftiger Obsorgebeschluss oder die Heiratsurkunde der Eltern und die Geburtsurkunde der minderjährigen Person erforderlich.
- Bei ausländischen Mitbürger*innen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z. B. Reisepass) oder die Asylkarte erforderlich.
- Ummeldung einer Person mit Erwachsenenvertretung
- Ummeldung einer Person mit wirksamer Vorsorgevollmacht
- Soll Ihr bisheriger Hauptwohnsitz als weiterer Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) und Ihr bisheriger weiterer Wohnsitz als Hauptwohnsitz umgemeldet werden:
- Je ein Formular für die beiden Wohnsitze, das heißt zwei aktuelle Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von den Unterkunftgeber*innen und Unterkunftnehmer*innen unterschrieben (mehr Information)
- Beachten Sie bitte, dass wir bei einem Wohnsitz, der nicht in Wien liegt, Sie nur dann von Haupt- auf weiteren Wohnsitz (Neben- oder Zweitwohnsitz) ummelden dürfen, wenn Sie gleichzeitig einen Hauptwohnsitz in Wien anmelden. Im umgekehrten Fall wenden Sie sich bitte an die jeweilige andere Gemeinde.
Kosten und Zahlung
Die Ummeldung ist kostenlos.
Bei der ersten Vorlage eines ausländischen Dokuments (z. B. Reisedokument, Heiratsurkunde, Verleihungsurkunde):
- Reisepass: 42 Euro Zeugnisgebühr
- Andere Dokumente: pro Bogen 21 Euro Zeugnisgebühr
Wenn Sie für die Vorlage desselben Dokuments schon eine Gebühr bei einer österreichischen Behörde bezahlt haben: Nehmen Sie bitte die Zahlungsbestätigung mit.
Formular
Volljährige Personen, die über eine ID Austria oder einen EU-Login verfügen, können einen Wohnsitz unter der Applikation des Bundes online ummelden. Ummeldungen können auch für die eigenen minderjährigen Kinder durchgeführt werden. Die Kinder müssen dazu gemeinsam mit dem anmeldenden Elternteil am bisherigen Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Zusätzliche Informationen
Homepage: Alles rund um das Meldeservice
Kontakt
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- Letzte Aktualisierung: 23.09.2025, 13.14 Uhr
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