Umfassende thermisch-energetische Sanierung - Förderungsantrag

Allgemeine Informationen

Förderbar ist die thermische Sanierung der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt. Grundsätzlich muss eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) angestrebt werden. Das sind z. B.: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, obersten Geschossdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.

Voraussetzungen

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind EigentümerInnen von Eigenheimen und InhaberInnen von Kleingartenwohnhäusern.
  • Das Objekt muss ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz).
  • Förderbar sind Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser mit einer Wohnnutzfläche von mindestens 22 Quadratmetern.
  • Das Haus muss älter als 20 Jahre sein (Ausnahme: Förderung für Kleingartenwohnhäuser).

Hinweise

  • Alle Sanierungsmaßnahmen müssen von befugten Unternehmen durchgeführt werden (Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt).
  • Mit den Bauarbeiten ist längstens innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung der Zusicherung zu beginnen.
  • Die Arbeiten sind längstens innerhalb von drei Jahren fertig zu stellen.
  • Es dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führen, wobei auf die Verwendung von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW)-, teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoff (H-FKW)-haltigen Baumaterialien verzichtet wird und auf Polyvinylchlorid (PVC)-haltige Baumaterialien sowie auf sonstige perflourierte, organische und anorganische Verbindungen mit hohem Treibhauspotenzial verzichtet werden muss, sofern entsprechende Alternativprodukte verhanden sind (z. B. keine Polyvinylchlorid (PVC)-hältigen Kunststofffenster).

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Informations- und Einreichstellen

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
19., Muthgasse 62, Ebene 1, OG
Telefon: +43 1 4000-74870

Für Mehrfamilienhäuser (mehr als zwei Wohnungseinheiten) ist der wohnfonds_wien Einreichstelle und Anlaufstelle im Förderungsverfahren.

Verfahrensablauf

Die Förderungszusicherung erfolgt nach Prüfung der vollständig eingebrachten Dokumente. Die Förderungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Dokumente, die bei der Einbringung fehlen, können nachgereicht werden.

Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt nach Fertigstellung und Endabrechnung des Bauvorhabens sowie nach Prüfung der Erfüllung aller Förderungsvoraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen für die Einreichung

  • Antragsformular für EigentümerInnen
  • Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen, die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung in der MA 50 aufweisen
  • Beschaffung einer baubehördlichen Bewilligung soweit erforderlich
  • Bei Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses (wie Fassade, Fenster) muss die Zustimmung der Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) eingeholt werden
  • Energieausweis über Bestand und nach der Sanierung
  • Baubehördlich bewilligter Bestandsplan samt Bescheid

Unterlagen für die Endabrechnung nach Fertigstellung - Auszahlung

  • Nachweis aller förderungsrelevanten Kosten mittels Rechnungen von dazu Befugten
  • Fensterprüfbericht über den Wärmedurchgangskoeffizienten
  • Kaminbefund und Inbetriebsetzungsprotokoll bei Gasbrennwertgeräten

Nicht vollständig ausgefüllte Anträge oder Anträge, die nicht mit den zur Beurteilung notwendigen Dokumenten versehen sind, können nicht in Behandlung genommen werden.

Kosten und Zahlung

Vorbehaltlich eines Eigenmitteleinsatzes der FörderungswerberInnen von mindestens einem Drittel der förderbaren Gesamtbaukosten können nichtrückzahlbare Beiträge und Landesdarlehen (mit ein Prozent jährlich dekursiv verzinst) gewährt werden. Die förderbaren Baukosten werden im Zuge der Anbotsprüfung von der MA 25 ermittelt, können jedoch maximal in der Höhe von 660 Euro je Quadratmeter Nutzfläche anerkannt werden.

Für die Finanzierung einer umfassenden thermisch-energetischen Sanierung des Gebäudes kann abhängig vom thermisch-energetischen Standard ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag und ein Landesdarlehen wie folgt gewährt werden:

  • 70 Euro Beitrag und 70 Euro Landesdarlehen können gewährt werden, wenn nach der Reduktion der Energiekennzahl Heizwärmebedarf zumindest der 1,37-fache Betrag des Standards Niedrigenergiegebäude und eine Reduktion der Energiekennzahl Heizwärmebedarf um mindestens 100 kWh je Quadratmeter Bruttogeschossfläche und Jahr erreicht wird.
  • 100 Euro Beitrag und 100 Euro Landesdarlehen können gewährt werden, wenn nach der Reduktion der Energiekennzahl Heizwärmebedarf der Standard Niedrigenergiegebäude nicht überschritten und eine Reduktion der Energiekennzahl Heizwärmebedarf um mindestens 130 kWh je Quadratmeter Bruttogeschossfläche und Jahr erreicht wird.
  • 150 Euro Beitrag und 300 Euro Landesdarlehen können gewährt werden, wenn nach der Reduktion der Energiekennzahl Heizwärmebedarf zumindest der 0,75-fache Betrag des Standards Niedrigenergiegebäude erreicht wird.
  • Zusätzlich zum letztgenannten Förderungsausmaß können 60 Euro Beitrag gewährt werden, wenn nach der Reduktion der Energiekennzahl Heizwärmebedarf der Passivhausstandard erreicht wird.

Die Gewährung von Landesdarlehen ist nur an Personen möglich, deren jährliches Familieneinkommen (Haushaltseinkommen) 160 Prozent des gemäß § 11 Abs. 2 WWFSG 1989 höchstzulässigen Einkommens nicht überschreitet. Das Pfandrecht dafür ist im Grundbuch erstrangig sicher zu stellen. Die Laufzeit ist mit 10, 15 oder 20 Jahren wählbar.

Werden zusätzlich zu den thermischen Verbesserungen energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so kann, sofern innovative klimarelevante Systeme (Fernwärme, Erdgasbrennwertanlagen oder Wärmepumpen in Kombination mit thermischen Solaranlagen, Biomasse in Kombination mit thermischen Solaranlagen) zum Einsatz kommen, je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume ein weiterer nichtrückzahlbarer Beitrag in der Höhe von 30 Euro, für die Errichtung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung je 40 Euro nichtrückzahlbarer Beitrag und Landesdarlehen, gewährt werden.

Die Restfinanzierung kann durch Aufnahme eines Kapitalmarktdarlehens oder Eigenmittel der FörderungswerberInnen erfolgen.

Als Heizwärmebedarf gilt derjenige Wert, der sich bei Anwendung der Berechnungsmethode gemäß Bauordnung für Wien bei einer Heizgradtagzahl (HGT) von 3 400 Kd/a (Referenzklima) ergibt. Ein Haus gilt als Niedrigenergiegebäude, wenn folgende Energiekennzahl Heizwärmebedarf entsprechend der Referenzlinie für HWBBGF HGT 3400 gemäß ÖNORM B 8110 Teil 1 erreicht wird: 17 x (1 + 2,5/lc).

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 2.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Formular

Antragsformular für Eigentumswohnungen, Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser im Eigentum:

Elektronische Akteneinsicht in bereits gestellte Anträge

Zusätzliche Informationen

Auf die Gewährung einer Förderung nach den geltenden Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.

Kontrolle: Die Stadt Wien ist berechtigt, durch eigene oder von ihr beauftragte Organe die widmungsgemäße Verwendung des Zuschusses zu überprüfen. Zu diesem Zweck müssen die FörderungswerberInnen diesen Organen Zutritt zu den Objekten gewähren und die notwendigen Auskünfte erteilen.

Rechtliche Grundlagen:

Homepage: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

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Verantwortlich für diese Seite:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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