Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf - Förderungsantrag

Allgemeine Informationen

Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.

Voraussetzungen

Die AntragstellerInnen müssen EigentümerInnen sein. Die Gewährleistung des Darlehens unterliegt bestimmten Förderungsvoraussetzungen in Bezug auf die Wohnnutzfläche. Laufzeit, Verzinsung und Rückzahlungen sind ebenfalls geregelt: Richtlinien zu Förderungsdarlehen.

Fristen und Termine

Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages findet man in den Informationsblättern.

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer G 1.03
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr

Verfahrensablauf

Die ausgefüllten Anträge müssen unterschrieben mit den entsprechenden Beilagen per Post an die MA 50 geschickt werden.

Mit der Ausstellung der Förderungszusicherung wird den FörderungswerberInnen ein Schuldschein zwecks grundbücherlicher Einverleibung übermittelt. Nach entsprechender grundbücherlicher Sicherstellung und Erfüllung der Zusicherungsbedingungen kann das Darlehen ausbezahlt werden. Dies geschieht über Anforderung des (vom Amt der Wiener Landesregierung) bestellten Bauaufsichtsorganes nach entsprechendem Baufortschritt.

Erforderliche Unterlagen

Für den Förderungsantrag werden nachfolgende persönliche Unterlagen sowie spezielle Antragsformulare benötigt. Die Antragsformulare können heruntergeladen oder bei der MA 50 direkt bezogen werden.

  • Auszug aus dem Grundbuch auf der das geförderte Haus errichtet werden soll
  • Baubewilligungsbescheid der Baupolizei (MA 37)
  • Im Falle durchgeführter Planwechsel: Planwechselbescheid
  • Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne: Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung bzw. Identitätsbestätigung
  • Wärmeschutznachweis gemäß den Richtlinien der Abteilung Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahres und Monatslohnzettel der letzten drei Monatsbezüge des laufenden Jahres
  • Gegebenenfalls Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Formular

Zusätzlich zu den persönlichen Unterlagen werden folgende Antragsformulare benötigt:

Zusätzliche Informationen

Bei Anträgen ab 1. Jänner 2009 gelten neue ökologische Rahmenbedingungen:
Ökologische Mindeststandards bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern

Ökologische Mindeststandards:

Rechtliche Grundlagen

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Homepage: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Verantwortlich für diese Seite:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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