Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf - Förderungsantrag
Allgemeine Informationen
Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.
Voraussetzungen
Die AntragstellerInnen müssen EigentümerInnen sein. Die Gewährleistung des Darlehens unterliegt bestimmten Förderungsvoraussetzungen in Bezug auf die Wohnnutzfläche. Laufzeit, Verzinsung und Rückzahlungen sind ebenfalls geregelt: Richtlinien zu Förderungsdarlehen.
- Informationsblatt "rechtliche Hinweise":
Fristen und Termine
Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages findet man in den Informationsblättern.
Zuständige Stelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer G 1.03
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Verfahrensablauf
Die ausgefüllten Anträge müssen unterschrieben mit den entsprechenden Beilagen per Post an die MA 50 geschickt werden.
Mit der Ausstellung der Förderungszusicherung wird den FörderungswerberInnen ein Schuldschein zwecks grundbücherlicher Einverleibung übermittelt. Nach entsprechender grundbücherlicher Sicherstellung und Erfüllung der Zusicherungsbedingungen kann das Darlehen ausbezahlt werden. Dies geschieht über Anforderung des (vom Amt der Wiener Landesregierung) bestellten Bauaufsichtsorganes nach entsprechendem Baufortschritt.
Erforderliche Unterlagen
Für den Förderungsantrag werden nachfolgende persönliche Unterlagen sowie spezielle Antragsformulare benötigt. Die Antragsformulare können heruntergeladen oder bei der MA 50 direkt bezogen werden.
- Auszug aus dem Grundbuch auf der das geförderte Haus errichtet werden soll
- Baubewilligungsbescheid der Baupolizei (MA 37)
- Im Falle durchgeführter Planwechsel: Planwechselbescheid
- Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne: Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung bzw. Identitätsbestätigung
- Wärmeschutznachweis gemäß den Richtlinien der Abteilung Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahres und Monatslohnzettel der letzten drei Monatsbezüge des laufenden Jahres
- Gegebenenfalls Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Formular
Zusätzlich zu den persönlichen Unterlagen werden folgende Antragsformulare benötigt:
- Antrag für Dachgeschossausbauten (zweimal ausdrucken):
- Verpflichtungserklärung (einmal ausdrucken):
- Datenschutzerklärung (einmal ausdrucken):
- Finanzierungsplan (einmal ausdrucken):
- Persönliche Angaben (einmal ausdrucken):
- Beschreibung der Energieversorgung (zweimal ausdrucken):
Zusätzliche Informationen
Bei Anträgen ab 1. Jänner 2009 gelten neue ökologische Rahmenbedingungen:
Ökologische Mindeststandards bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
Ökologische Mindeststandards:
- Wärmeschutzanforderung bei Wohnbauförderung von Eigenheimen bzw. Kleingartenwohnhäusern bzw. Dachgeschossausbauten: 2,2 MB PDF
- Förderungsfähig sind grundsätzlich nur noch Wohngebäude, die den Richtlinien des § 2 Neubauverordnung 2007 (in Verbindung mit § 15 Neubauverordnung 2007) entsprechen.
- In Zweifelsfragen kann die Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser - Gruppe Haustechnik und ÖKO-Förderungen kontaktiert werden.
Homepage: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
Kontaktformular
