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Nachweis der Geburtseintragung - Sterbeurkunde - Ausstellung nach Todesfall

Notwendige Unterlagen

  • Geburt in Österreich: Geburtsurkunde, wenn die Geburt nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
  • Geburt nicht in Österreich:
    • Österreicher*innen: ausländische Geburtsurkunde, wenn die Geburt nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
    • Ausländische Staatsbürger*innen: ausländische Geburtsurkunde

Bitte beachten Sie, dass alle fremdsprachigen Urkunden entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorzulegen sind. Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.

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