Notwendige Unterlagen
- Geburt in Österreich: Geburtsurkunde, wenn die Geburt nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
- Geburt nicht in Österreich:
- Österreicher*innen: ausländische Geburtsurkunde, wenn die Geburt nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
- Ausländische Staatsbürger*innen: ausländische Geburtsurkunde
Bitte beachten Sie, dass alle fremdsprachigen Urkunden entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorzulegen sind. Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.