Nachweis der Geburtseintragung - Sterbeurkunde - Ausstellung nach Todesfall
Notwendige Unterlagen
- Geburt in Österreich: Geburtsurkunde, wenn die Geburt nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
- Geburt nicht in Österreich:
- Österreicher*innen: ausländische Geburtsurkunde, wenn die Geburt nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
- Ausländische Staatsbürger*innen: ausländische Geburtsurkunde
Bitte beachten Sie, dass alle fremdsprachigen Urkunden entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorzulegen sind. Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.
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Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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- Letzte Aktualisierung: 19.09.2025, 16.45 Uhr
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