Vorgaben und Mindestanforderungen bei der Hundehaltung
Die novellierte Hundeausbildungsverordnung verbietet ab dem 15. April 2025 die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken sowie ähnliche Trainings, die aggressives Verhalten gegen Menschen fördern. Ausgenommen ist die Ausbildung von Diensthunden des Bundes und bereits begonnene Ausbildungen, die bis spätestens 1. September 2025 abgeschlossen werden müssen.
Vorgaben für die Haltung von Hunden
Vor der Anschaffung
- Sie müssen einen Sachkunde-Kurs besuchen: Warum Hunde-Sachkunde?
- Den Nachweis des Sachkunde-Kurses müssen Sie bei der Anmeldung zur Hundeabgabe vorlegen.
- Versicherungspflicht: Sie müssen eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen und aufrechterhalten. Die Deckungssumme zur Deckung von Personen- und Sachschäden, die vom Hund verursacht werden könnten, muss mindestens 725.000 Euro betragen. Im Bedarfsfall bekommen Sie eine Versicherungsbestätigung in der Regel kostenlos auf Anfrage bei Ihrer Versicherung.
Wenn der Hund eingezogen ist
- Hundeabgabe: Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt anmelden und Hundesteuer (Hundeabgabe) zahlen. Es gibt auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe sowie Ausnahmen von der Abgabepflicht.
- Sie müssen Ihren Hund innerhalb von einem Monat in der Heimtierdatenbank registrieren lassen: Chippen und Registrieren von Hunden
Besondere Regelungen in Wien
- Für Listenhunde ist der Hundeführschein verpflichtend.
- Für alle Nicht-Listenhunde können Sie mit Ihrem Hund freiwillig die Prüfung Geprüfter Stadthund ablegen. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, müssen Sie für das darauffolgende Jahr keine Hundeabgabe zahlen.
- Auch wenn Ihr Hund nicht zu den Listenhunden zählt, kann die Landespolizeidirektion Wien Sie auffordern, den behördlich vorgeschriebenen Hundeführschein zu absolvieren.
- In Wien gilt für Hunde eine Leinen- oder Maulkorbpflicht.
- Hundekot müssen Sie im öffentlichen Raum beseitigen.
- Sie müssen Ihren Hund so halten, dass andere Menschen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, dadurch nicht belästigt werden (zum Beispiel durch Bellen).
Gesetzliche Mindestanforderungen für die Hundehaltung
- Hunde brauchen mindestens 1-mal täglich Auslauf, der dem Bewegungsbedürfnis des Hundes entsprechen muss.
- Sie müssen Ihren Hund mehrmals täglich im Freien Gassi führen.
- Hunde müssen mindestens 2-mal täglich Sozialkontakt mit Menschen haben.
- Hunde müssen jederzeit Wasser zur Verfügung haben.
- Sie müssen Ihren Hund mit geeignetem Futter versorgen.
- Der Maulkorb muss der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein. Er muss dem Hund das Hecheln und Trinken ermöglichen.
- Der Erwerb, Besitz und die Verwendung von Maulschlaufen sind verboten, weil sie das Hecheln oder die Wasseraufnahme verhindern.
Info-Folder rund um die Haltung von Hunden
- Hundeerziehung (408 KB PDF)
- Maulkorb, Halsband und Leine (866 KB PDF)
- Hundehaltung in Wien (286 KB PDF)
- Listenhunde in Wien (375 KB PDF)
Weiterführende Informationen
Kontakt
Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz
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- Letzte Aktualisierung: 04.11.2025, 08.19 Uhr
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