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Legaler Verkauf von Tieren im Internet

Verkauf durch Privatpersonen

Privatpersonen dürfen einzelne, individuell bestimmte Tiere über das Internet verkaufen oder verschenken, wenn sie bei den bisherigen Halter*innen nicht bleiben können oder dürfen. Individuell bestimmte Tiere sind Tiere, die eindeutig identifizierbar sind. Bei Hunden oder Katzen erfolgt das beispielweise durch das Chippen.

Beim Online-Verkauf von Tieren durch Privatpersonen gelten diese Voraussetzungen:

  • Das Tier ist älter als 6 Monate.
  • Bei einem Hund oder einer Katze: Die bleibenden Eckzähne sind bereits ausgebildet.
  • Bei einem Hund: Es liegt eine Meldung in der Heimtierdatenbank von mindestens 16 Wochen vor.

Verkauf durch gewerblich oder sonstig wirtschaftlich tätige Organisationen/Personen

Tiere dürfen im Internet von gewerblichen Anbieter*innen wie Tierhandlungen oder sonstig wirtschaftlich tätigen Tierschutzvereinen oder Tierheimen, die über eine Bewilligung ihrer Tierhaltung verfügen, verkauft werden.
Behördlich gemeldete Züchter*innen dürfen Tiere über das Internet anbieten: Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf.

Verkauf durch Züchter*innen, die von der behördlichen Meldung ausgenommen sind

Züchter*innen, die von der behördlichen Meldung ausgenommen sind und nicht regelmäßig sowie nicht gewinnorientiert verkaufen, dürfen folgende Tierarten öffentlich verkaufen:

  • Zierfische
  • domestizierte Ziervögel
  • domestiziertes Geflügel
  • Klein-Nager und Kaninchen

Verkauf von Tieren aus der Land- und Forstwirtschaft

Im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft dürfen folgenden Tiere öffentlich angeboten werden:

  • Pferde und Pferdeartige
  • Schweine
  • Rinder
  • Schafe
  • Ziegen
  • Schalenwild
  • Lamas
  • Kaninchen
  • Hausgeflügel
  • Strauße
  • Nutzfische

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz

Kontaktformular

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