Legaler Verkauf von Tieren im Internet
Privatpersonen dürfen Tiere nur dann über das Internet verkaufen, wenn sie bei den bisherigen Halter*innen nicht bleiben können oder dürfen. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Das Tier ist individuell bestimmbar.
- Das Tier ist älter als 6 Monate.
- Bei einem Hund oder einer Katze: Die bleibenden Eckzähne sind bereits ausgebildet.
- Bei einem Hund: Es liegt eine Meldung in der Heimtierdatenbank von mindestens 16 Wochen vor.
Verkauf durch Züchter*innen und Tierhandlungen
Gewerbliche Anbieter wie Tierhandlungen oder Züchter*innen dürfen Tiere über das Internet anbieten: Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf.
Verkauf von Tieren aus der Land- und Forstwirtschaft
Im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft dürfen folgenden Tiere öffentlich angeboten werden:
- Pferde und Pferdeartige
- Schweine
- Rinder
- Schafe
- Ziegen
- Schalenwild
- Lamas
- Kaninchen
- Hausgeflügel
- Strauße
- Nutzfische
Weiterführende Informationen
- Illegaler Tierhandel
- Öffentlicher Verkauf und öffentliches Anbieten von Tieren, Internethandel mit Tieren - Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Kontakt
Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.33 Uhr
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