Gesicherter Lebensunterhalt in Österreich
Für die meisten österreichischen Aufenthaltstitel müssen Sie nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt und der Lebensunterhalt Ihrer Familienangehörigen in Österreich gesichert sind. Dafür müssen Sie ein bestimmtes Einkommen erreichen.
Wie hoch das Einkommen ist, das Sie erreichen müssen, regeln die ASVG-Richtsätze. Diese werden jedes Jahr neu angepasst.
Für 2025 wurden folgende Richtsätze festgelegt:
- Einzelpersonen: 1.273,99 Euro
- Verheiratete oder verpartnerte Personen: 2.009,85 Euro
- Für jedes Kind zusätzlich: 196,57 Euro
- Einzelpersonen zu Ausbildungszwecken, zum Beispiel Schüler*innen, Student*innen oder Sozialdienstleistende bis 24 Jahre: 703,58 Euro
- Einzelpersonen zu Ausbildungszwecken, zum Beispiel Schüler*innen, Student*innen oder Sozialdienstleistende ab 24 Jahre: 1.273,99 Euro
- "Freie Station" 2025: 376,27 Euro
Die freie Station ist ein Freibetrag für die regelmäßigen Aufwendungen.
Berechnung des gesicherten Lebensunterhalts
Ob Ihr Lebensunterhalt in Österreich gesichert ist, berechnen Sie so:
Schritt 1
Als Basis nehmen Sie Ihr monatliches Netto-Einkommen. Netto-Einkommen ist das Einkommen, das Ihnen übrigbleibt, wenn Sozialversicherung und Steuern abgezogen sind.
Wenn Sie aufgrund Ihres Arbeitsvertrages auch ein 13. und 14. Gehalt erhalten, multiplizieren Sie Ihr Netto-Einkommen mal 14 und dividieren Sie die Summe durch 12. Das ist Ihr durchschnittliches Netto-Einkommen.
Beispiel:
Sie verdienen im Monat 1.500 Euro netto.
Ihr monatliches Netto-Einkommen 1.500 mal 14 = 21.000 Euro
21.000 Euro dividiert durch 12 = 1.750 Euro
1.750 Euro ist Ihr durchschnittliches Netto-Einkommen.
Für Ehepartner*innen oder eingetragene Partner*innen zählt das Einkommen der anderen Person mit, wenn Sie mit ihr im gemeinsamen Haushalt leben. Für Kinder zählt das Netto-Einkommen der Eltern. Überweisungen von dritten Personen, zum Beispiel Großeltern oder anderen Verwandten, zählen nicht zum Netto-Einkommen.
Beispiel:
Die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, verdient im Monat 1.300 Euro netto.
1.750 Euro plus 1.300 Euro = 3.050
3.050 ist das gemeinsame monatliche Netto-Einkommen.
Schritt 2
Zum errechneten monatlichen Netto-Einkommen, das Sie im Schritt 1 berechnet haben, addieren Sie andere regelmäßige Einkünfte, zum Beispiel Mieteinkünfte, die Sie jeden Monat bekommen.
Auch schnell verfügbares Geldvermögen, zum Beispiel Spar- oder Kontoguthaben, Wertpapierdepots, Bausparverträge oder Lebensversicherungen werden bei der Berechnung des Lebensunterhalts berücksichtigt. Das Geld kann auch auf einem Konto im Ausland liegen. Dann müssen Sie aber nachweisen, dass Sie darauf jederzeit von Österreich aus zugreifen können.
Addieren Sie Ihre Guthaben und sonstiges Vermögen, das Sie haben. Die Summe dividieren Sie durch 12. Dann addieren Sie diese Summe und wenn Sie regelmäßige monatliche Einkünfte haben, auch diese zu Ihrem durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen.
Beispiel:
Sie haben ein Sparguthaben von 1.200 Euro.
Dividieren Sie Ihr Sparguthaben durch 12: 1.200 Euro durch 12 = 100 Euro.
Addieren Sie 100 Euro zu Ihrem durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen: 100 Euro plus 1.750 = 1.850 Euro
1.850 Euro ist Ihr monatliches Einkommen.
Schritt 3
Jetzt addieren Sie Ihre regelmäßigen monatlichen Ausgaben für Miete, Pfändungen, Kreditraten und Unterhaltszahlungen an Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben.
Wenn alle diese Ausgaben mehr als den Wert der "Freien Station", also 376,27 Euro, ausmachen, ziehen Sie von diesen Ausgaben 376,27 Euro ab. Dann ziehen Sie den restlichen Betrag von Ihrem monatlichen Netto-Einkommen ab. Wenn Ihre monatlichen Ausgaben weniger als 376,27 Euro ausmachen, ziehen Sie keine Ausgaben von Ihrem Netto-Einkommen ab. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Netto-Einkommen berücksichtigt.
Beispiel:
Ihre monatliche Miete von 500 Euro plus Ihre monatliche Kreditrate von 200 Euro = Ihre monatlichen Ausgaben: 700 Euro
700 Euro minus 376,27 Euro = 323,73 Euro
Ziehen Sie 323,73 Euro von Ihrem monatlichen Netto-Einkommen ab:
1.850 minus 323,73 Euro = 1.526,27 Euro
1.526,27 Euro ist der Betrag, der Ihnen monatlich übrigbleibt.
Beispiel:
Monatliche Miete 250 Euro plus monatliche Kreditrate 50 Euro = Ausgaben: 300 Euro
Ziehen Sie nichts von Ihrem monatlichen Netto-Einkommen ab. Ihr gesamtes monatliches Einkommen wird berücksichtigt.
1.850 Euro ist der Betrag, der Ihnen monatlich übrigbleibt.
Schritt 4
Nun vergleichen Sie Ihr errechnetes monatliches Netto-Einkommen mit den passenden ASVG-Richtsätzen. Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, wenn Ihnen monatlich folgende Beträge übrigbleiben (Werte für das Jahr 2025):
- Einzelperson: mindestens 1.273,99 Euro monatlich
- Verheiratete oder verpartnerte Personen, die mit ihren Partner*innen im gemeinsamen Haushalt leben: mindestens 2.009,85 Euro gemeinsam monatlich
- Für jedes Kind in der Familie: zusätzlich 196,57 Euro monatlich
Beispiel:
Sie sind eine Einzelperson mit einem Kind: 1.273,99 Euro plus 196,57 Euro = 1.470,56 Euro
Ihnen müssen also pro Monat 1.470,56 Euro übrigbleiben.
Beispiel:
Sie sind verheiratet und leben mit Ihrem*Ihrer Ehepartner*in im gemeinsamen Haushalt. Sie haben 2 Kinder: 2.009,85 Euro plus 196,57 Euro plus 196,57 Euro = 2.402,99 Euro
Ihrem Haushalt, also Ihnen und Ihrem*Ihrer Ehepartner*in, müssen pro Monat 2.402,99 Euro übrigbleiben.
Wenn Sie und Ihr*e Ehepartner*in oder eingetragene*r Partner*in oder Ihre Kinder nicht gemeinsam in Österreich leben, müssen Sie nur den Lebensunterhalt für eine Einzelperson nachweisen. Wenn Ihr*e Ehepartner*in oder eingetragene*r Partner*in oder Ihre Kinder später nach Österreich ziehen wollen, müssen Sie den Lebensunterhalt für ein Paar und für die Kinder nachweisen.
Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
Damit die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) überprüfen kann, ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, müssen Sie Unterlagen über Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben vorlegen. Das sind zum Beispiel:
Nachweise, wie Ihr Lebensunterhalt in Österreich gesichert ist:
- Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge oder Bestätigungen über Pensionsleistungen von Ihnen oder von der zusammenführenden Person
- Bei Sparguthaben: Erklärung, woher das Geld kommt
Nachweise über regelmäßige Ausgaben wie Miete, Betriebskosten, Kreditraten oder Unterhaltszahlungen:
- Mietvertrag, Kontoauszüge oder ein Gerichtsbeschluss betreffend Alimente
- Aktuelle Selbstauskunft aus der Evidenz eines Gläubigerschutzverbandes
Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) akzeptiert zum Beispiel die kostenlose Selbstauskunft des Kreditschutzverbandes - KSV 1870 Information GmbH.
Wenn Sie selbständig erwerbstätig sind, zusätzlich:
- Gewerberechtliche Bewilligung
- Geschäftsführer*innen-Gehalt, Entnahmen, Gewinn-/Verlustrechnung oder Einnahmen-/Ausgabenrechnung
Dafür ist eine Bestätigung von Ihrem*Ihrer Steuerberater*in nötig. - Wenn vorhanden: Einkommensteuerbescheid
Mehr Informationen zur Berechnung des Lebensunterhalts finden Sie in der Informationsbroschüre über die Unterhaltsberechnung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (460 KB PDF) des Bundesministeriums für Inneres.
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- Letzte Aktualisierung: 16.10.2025, 16.56 Uhr
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