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Eigenmittelersatzdarlehen

Wenn Sie in eine geförderte Wohnung ziehen, müssen Sie einen Baukosten- und einen Grundkostenbeitrag zahlen. Bei der Finanzierung dieser Bau- und Grundkostenbeiträge unterstützt die Stadt Wien Haushalte mit geringem Einkommen mit dem sogenannten Eigenmittelersatzdarlehen. Die Stadt Wien übernimmt damit einen Teil der Bau- und Grundkostenbeiträge. Das Darlehen müssen Sie im Zeitraum von 10, 15, 20 oder 25 Jahren halbjährlich zurückzahlen.

Überprüfen Sie mit dem Eigenmittelersatzdarlehens-Rechner, ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung für die Bau- und Grundkostenbeiträge erhalten können.

Baukostenförderung und Grundkostenförderung

Das Eigenmittelersatzdarlehen gliedert sich in eine Baukostenförderung und eine Grundkostenförderung.

Baukostenförderung

Sie können einen Antrag auf Baukostenförderung stellen, wenn das Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen unter der Höchsteinkommensgrenze liegt. Die untenstehende Tabelle zeigt die Höchsteinkommensgrenzen der jeweiligen Förderstufe in Abhängigkeit der Haushaltsgröße.

Höchsteinkommensgrenzen gültig bis 31.12.2026

Anzahl der im Haushalt lebenden Personen

1

2

3

4

Jede weitere Person

Förderstufe 1

28.450

42.390

47.970

53.560

3.120

Förderstufe 2

38.400

57.220

64.750

72.300

4.210

Förderstufe 3

42.950

64.000

72.430

80.970

4.210

Förderstufe 4

47.510

70.790

80.100

89.440

4.210

Die Höhe der Baukostenförderung hängt von der Förderstufe ab. Diese ist abhängig vom Haushaltseinkommen. Die Darlehenshöhe beträgt in der Förderstufe 1 12,5, in der Förderstufe 2 7,5, in der Förderstufe 3 5,0 oder in der Förderstufe 4 2,5 Prozent der Baukosten für Ihre Wohnung. Je höher das Einkommen ist, desto weniger Förderung erhalten Sie.

Grundkostenförderung

Eine Grundkostenförderung können Sie erhalten, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens in die Förderstufe 1 oder 2 fallen und einen Anspruch auf eine 12,5-prozentige oder 7,5-prozentige Baukostenförderung haben.

Angemessene Wohnfläche

Die Baukostenförderung und die Grundkostenförderung werden nur für die sogenannte "angemessene Wohnfläche" gewährt. Diese ist:

  • Für 1 Person: höchstens 50 Quadratmeter
  • Für 2 Personen: höchstens 70 Quadratmeter
  • Für jede weitere Person: plus 15 Quadratmeter
  • Für Jungfamilien, in denen alle Personen jünger als 40 Jahre sind: plus 15 Quadratmeter

Nachweis des Einkommens

Sie müssen der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Ihr Einkommen nachweisen. Je nach Art des Einkommens sind dafür unterschiedliche Einkommensnachweise erforderlich.

Laufzeit und Darlehensende

Die Laufzeit des Darlehens ist abhängig von der Förderstufe. Es wird innerhalb eines Zeitraumes von 10 bis 25 Jahren zurückbezahlt.

Förderstufe

Höhe des Darlehens

Laufzeit des Darlehens

Förderstufe 1

12,5 %

25 Jahre

Förderstufe 2

7,5 %

20 Jahre

Förderstufe 3

5,0 %

15 Jahre

Förderstufe 4

2,5 %

10 Jahre

Das Eigenmittelersatzdarlehen ist eine personenbezogene Förderung. Das bedeutet: Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen und noch nicht den gesamten Darlehensbetrag zurückgezahlt haben, müssen Sie diesen Betrag beim Auszug zahlen. Das Darlehen kann nicht auf eine andere Person, eine neue Mieterin oder einen neuen Mieter übertragen werden.

Amtswege

Kontakt

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

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