Jahresnettoeinkommen - Eigenmittelersatzdarlehen
Das Jahresnettoeinkommen ist die Summe der Einkommen aller Personen, die in die neue Wohnung einziehen und mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Das Einkommen der letzten 3 Monate wird zur Berechnung herangezogen und auf ein Jahresnettoeinkommen hochgerechnet, wenn Sie im abgelaufenen Jahr
- den*die Dienstgeber*in gewechselt haben oder
- das Dienstverhältnis unterbrochen haben oder
- sich Ihr Einkommen geändert hat.
Zusammensetzung des Einkommens
Als Einkommen gelten:
- Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit
- Alimente
- Karenzgeld, Wochengeld
- Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe
- Sondernotstand
- Beihilfe des AMS
- Stipendien von inländischen Universitäten
- Lehrlingsentschädigungen
- Präsenz- und Zivildienstentgelt
- Unfall- und Versehrtenrenten
- Pflegeelternentgelt
Als Einkommen gelten nicht:
- Beihilfen nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz
- Alimente, die Sie bezahlt haben
- Familienbeihilfe
- Pflegegeld
Kontakt
Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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- Letzte Aktualisierung: 19.09.2025, 16.56 Uhr
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