Errichtung von Eigentumswohnungshäusern (gilt nicht für Dachgeschossausbauten) - Neubauförderung

Baustelle Wienerberg aus Vogelperspektive
Grundvoraussetzung für Antrag stellende Bauträger ist neben der Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für Mehrwohnungsbauten die positive Begutachtung des Bauvorhabens durch den Grundstücksbeirat.
- Förderungswerberinnen oder Förderungswerber
- Förderung
- Verzinsung
- Darlehenslaufzeit und Tilgung
- Zusätzliche Förderungen
- Antragstellung
- Beratung
- Weiterführende Informationen
Förderungswerberin oder Förderungswerber
Förderungswerberin oder Förderungswerber ist die Errichtergesellschaft (der Bauträger), welche auch grundbücherliche Eigentümerin oder grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft beziehungsweise der Baurechtseinlage ist. Die Förderungswerberin oder der Förderungswerber müssen den Förderungsantrag beim Amt der Wiener Landesregierung, vertreten durch die Abteilung Wohnbauförderung und wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50), einbringen. Mit der Bauführung darf zwar vor schriftlicher Zusicherung, nicht aber vor positiver Bewertung des Bauvorhabens hinsichtlich planerischer und ökologischer Qualität begonnen werden. Die Förderung (und deren Vorteile) werden dann im Zuge der Veräußerung auf die einzelnen Wohnungskäuferinnen oder Wohnungskäufer übertragen, sofern diese Personen oder Familien den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen entsprechen.
Förderung
Gemäß Neubauverordnung 2007 in der geltenden Fassung besteht die Förderung in der Gewährung eines Landesdarlehens in der Höhe von 740 Euro je Quadratmeter Nutzfläche. Bei einer Gesamtnutzfläche - dazu zählen alle Bauteile des Bearbeitungsgebiets - von weniger als 10.000 Quadratmetern erhöht sich der Betrag auf 850 Euro je Quadratmeter Nutzfläche.
Verzinsung
Dieses Darlehen ist mit einem Prozent pro Jahr verzinst.
Darlehenslaufzeit und Tilgung
Die Darlehenslaufzeit beginnt, nach Auszahlung der Förderungsmittel, mit dem Bezug der Wohnungen, spätestens aber nach der Fertigstellungsanzeige. In den ersten fünf Jahren der Darlehenslaufzeit werden nur Zinsen bezahlt. Ab dem sechsten Jahr setzen Kapitalrückzahlungen ein:
- Vom 6. bis zum 10. Jahr jährlich zwei Prozent der Darlehenssumme
- Vom 11. bis zum 15. Jahr jährlich drei Prozent der Darlehenssumme
- Vom 16. bis zum 20. Jahr jährlich vier Prozent der Darlehenssumme
- Vom 21. bis zum 25. Jahr jährlich fünf Prozent der Darlehenssumme
- Vom 26. bis zum 30. Jahr jährlich sechs Prozent der Darlehenssumme
Rückzahlungstermine (für Zinsen- und Kapitalstilgung gleichermaßen) sind stets der 1. April und der 1. Oktober.
Zusätzliche Förderungen
Die Hauptförderung kann in folgenden Fällen durch ergänzende Förderungen aufgestockt werden:
- Baukostenzuschuss bei Kleinbaustellen bis zu 140 Euro pro Quadratmeter
- Unverzinstes Landesdarlehen für die Errichtung von Bauvorhaben mit besonderen ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien bis zu 150 Euro pro Quadratmeter
Antragstellung
Alle Anträge sind schriftlich einzureichen bei:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Gruppe Neubauförderung
Postanschrift:
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Fax: +43 1 4000 99 748 40
Beratung
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Telefon: +43 1 4000 748 40
Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr
Weiterführende Informationen
- Rechtliche Grundlagen
- Wärmeschutzanforderungen (Richtlinien der MA 25)
- Neubauförderung - Antrag (Amtshelferseite der MA 25)
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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