Zusätzliche Informationen für Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften sind Haushalte, in denen mindestens 2 Erwachsene zusammen wohnen, aber keine Lebensgemeinschaft bilden.
- Sie können auch um Wohnbeihilfe ansuchen, wenn Sie in einer Wohngemeinschaft wohnen. Es darf aber nur die Person den Antrag stellen, die im Mietvertrag steht.
- Sie müssen alle gemeldeten Personen nennen. Auch wenn jemand in der Wohngemeinschaft nur einen Nebenwohnsitz hat.
- Bei einer Wohngemeinschaft müssen sich auch Ihre Mitbewohner*innen regelmäßig in der Wohnung aufhalten.
- Wenn mehrere Personen eine Wohnung mieten oder besitzen, kann nur eine dieser Personen Wohnbeihilfe bekommen. Diese Person ist auch dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
- Bei Wohngemeinschaften mit 4 oder mehr Erwachsenen ist das Mindesteinkommen von allen zusammen meistens höher als das höchstmögliche Haushaltseinkommen für die Wohnbeihilfe. Deshalb ist in diesen Fällen eine Wohnbeihilfe meistens nicht möglich.
- Verwenden Sie für den Antrag auf Wohnbeihilfe die allgemeinen Antragsformulare im Kapitel "Unterlagen".
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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