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Zusätzliche Informationen für Wohngemeinschaften

Wohngemeinschaften sind Haushalte, in denen mindestens 2 Erwachsene gemeinsam in einer Wohnung wohnen, aber keine Lebensgemeinschaft bilden.

  • Sie können auch um Wohnbeihilfe ansuchen, wenn Sie in einer Wohngemeinschaft wohnen. Es darf aber nur die Person den Antrag stellen, die im Mietvertrag steht.
  • Sie müssen alle gemeldeten Personen nennen. Auch wenn jemand in der Wohngemeinschaft nur einen Nebenwohnsitz hat.
  • Wenn mehrere Personen eine Wohnung mieten, kann nur eine dieser Personen Wohnbeihilfe bekommen. Diese Person ist auch dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Bei Wohngemeinschaften mit 4 oder mehr Erwachsenen ist das Mindesteinkommen von allen zusammen meistens höher als das höchstmögliche Haushaltseinkommen für die Wohnbeihilfe. Deshalb ist in diesen Fällen eine Wohnbeihilfe meistens nicht möglich.

Kontakt

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

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