Einzug in die neue Wohnung - Übersiedlungstipps der Stadt Wien
Das Stadtservice Wien bietet eine Orientierungshilfe für den reibungslosen Einzug in die neue Wohnung.
Namensschilder
Anbringung der neuen Namensschilder an der Wohnungstür, dem Postkasten und der Gegensprechanlage
Adressänderung
Änderung der neuen Adresse, zum Beispiel auf privaten Drucksorten wie Visitenkarten oder Briefpapier, auf Stempeln oder in der Signatur im E-Mail-Programm
An-/Um- und Abmeldung
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt beziehungsweise diese aufgibt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 3 Tagen an- beziehungsweise abzumelden.
Meldezettel
- Anmelden eines Wohnsitzes
- Ummelden eines Wohnsitzes
- Abmelden eines Wohnsitzes
- Verlust der Meldebestätigung
Antrag auf Wohnbeihilfe
Umzug mit Kindern
Wer gemeinsam mit Kindern umzieht, sollte den Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung, der Schule oder des Horts frühzeitig planen. Das Kind muss in der neuen Kinderbetreuungseinrichtung, der Schule oder dem Hort angemeldet werden und in der alten Kinderbetreuungseinrichtung, der Schule oder dem Hort abgemeldet werden. Dabei sollten die Meldefristen beachtet werden.
Tür-Aufkleber "Bitte kein Reklamematerial"
Ein ausreichend frankiertes Rückantwortkuvert mit dem eigenen Namen und der Wohnadresse an folgende Adresse senden:
Die Werbemittelverteiler
Postfach 500
1230 Wien
Kennwort "Bitte keine unadressierte Werbung"
Pro Rückantwortkuvert wird generell ein Aufkleber versendet. Wenn 2 Aufkleber benötigt werden, einen Zettel mit der entsprechenden Bitte beilegen. Aufkleber werden innerhalb von 2 bis 3 Wochen verschickt.
Der Aufkleber ist Teil der freiwilligen Selbstbeschränkungsmaßnahmen der österreichischen Werbewirtschaft. Er wird von den gewerblichen Werbemittelverteilern in jedem Fall beachtet. Er gilt allerdings nur, wenn er an der Wohnungstür gut sichtbar angebracht ist. Er gilt nicht am Haustor bei Häusern mit mehreren Mieter*innen. Die Werbemittelverteiler, zum Beispiel Post, Feibra, Red Mail, üben ihre Tätigkeit auf der Grundlage der vom Gesetzgeber vorgesehenen Berechtigung zur Ausübung eines sogenannten freien Gewerbes gemäß Gewerbeordnung aus. In der Regel handelt es sich um selbständige Unternehmen, die im Auftrag der Werbefirmen tätig werden.
Keine persönlich adressierte Werbung - Robinson-Liste
Die Eintragung in die Robinson-Liste soll bewirken, dass persönlich adressiertes Werbematerial per Post nicht mehr zugestellt wird. Zu diesem Zweck muss eine kurze formlose Mitteilung, zum Beispiel per Postkarte oder E-Mail, unter Angabe der Anschrift (einschließlich Vornamen, Familiennamen und Titel) an den Fachverband Werbung und Marktkommunikation gesendet werden:
- Wiedner Hauptstraße 73/2. Stock, 1040 Wien
- E-Mail: werbung@wko.at
Der Fachverband leitet die Daten an die österreichischen Adressverlage und Direktwerbeunternehmen weiter. Dort wird die Adresse - soweit vorhanden - aus den Datenbeständen gestrichen.
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