Verfahrensablauf - Wiener Schlichtungsstelle
- Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Wiener Schlichtungsstelle.
- Nach Antragseinbringung wird die Antragsgegnerseite über das Antragsbegehren informiert und es wird ihr Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen oder einen Vergleichsvorschlag zu erstatten.
- Anträge, Verfahren und Gutachten durch Amtssachverständige sind kostenlos: Information über die Kostenersatzbestimmungen.
- Falls notwendig, findet eine mündliche Schlichtungsverhandlung statt.
- Kommt es zu keiner Einigung, ergeht auf Antrag eine schriftliche Entscheidung.
- Ist eine der Verfahrensparteien damit nicht einverstanden, kann innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung direkt das Bezirksgericht angerufen werden. Dadurch tritt die Entscheidung der Wiener Schlichtungsstelle außer Kraft.
- Dauert ein Verfahren bereits länger als 3 Monate, kann ebenfalls von jeder Verfahrenspartei das Bezirksgericht angerufen werden.
- Erfolgt keine Anrufung des Bezirksgerichtes, stellt die Entscheidung der Wiener Schlichtungsstelle einen vollstreckbaren Exekutionstitel dar.
Kontakt
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 15.12.2025, 13.01 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 58683103-6eca-4886-a1d7-32ad09f2a1e0
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.