Wesentliche Neuerungen im Mietrechtsgesetz (MRG)

  • § 3 Abs. 2 Z 6, § 6 Abs. 1 Z 1, § 17 Abs. 1a, § 21 Abs. 1 Z 1a MRG
    Möglichkeit der Installation von Verbrauchseinrichtungen - "Kaltwasserzählern":
    • Miete und Installation sind Erhaltungskosten
    • Eichung, Wartung und Ablesung sind Betriebskosten
  • § 17 Abs. 2 MRG
    Veränderungen der Nutzfläche bleiben bis Ende des Mietverhältnisses unberücksichtigt
  • § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 3 MRG
    Hauptmietzinsabrechnung und Betriebskostenabrechnung:
    Bei Belegen auf Datenträgern ist Einsicht in deren Ausdrucke zu gewähren.
  • § 23 Abs. 1 Z 4 MRG
    Rückstellung für Hausbesorgerabfertigung als Betriebskosten-Posten
  • § 24 Abs. 2a MRG
    Verbrauchsabhängige Einhebung von Energiekosten bei Gemeinschaftsanlagen - Münzautomaten
  • § 33a MRG, Entfall des § 34 Abs. 3 MRG
    Benachrichtigung der Gemeinde über die Wohnungsräumung
  • § 38 MRG
    Zur Abgabe einer Stellungnahme zu beantragten Arbeiten gemäß § 38 MRG besteht die Möglichkeit, einen "Dritten" zu beauftragen.
  • § 44 MRG
    Unbeschränkte Möglichkeiten der Überprüfung von Mietzinsvereinbarungen vor dem 1.3.1994
  • § 45 Abs. 2 MRG
    Formerleichterung bei Vorschreibung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages
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