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Wesentliche Neuerungen im Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG)

  • § 19 Abs. 1 und Abs. 3 HeizKG
    Bei Belegen auf Datenträgern ist Einsicht in deren Ausdrucke zu gewähren.
  • § 24a HeizKG
    Nachträgliche Inbetriebnahme einer Zusatzheizung

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Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

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