Wesentliche Änderungen des Richtwertgesetzes (RichtWG)

  • § 5 Abs. 1 und 2 RichtWG (gültig ab 31.3.2009)
    Nächste Richtwerterhöhung mit 1.4.2010
    Künftige Änderung der Richtwerte nur jedes 2. Jahr.
    Die Wertsicherung richtet sich nach dem Vergleich des Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex 2000 für das jeweilige Vorjahr gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2007 (Indexwert 114,6).
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