Erhöhung der Hauptmietzinse - Nebenkosten
Bauverwaltung und Bauüberwachung
Kosten für Bauverwaltung und Bauüberwachung sind jene Kosten, die über die übliche Verwaltertätigkeit hinausgehen, wie zum Beispiel:
- Einholung der Kostenvoranschläge für die durchzuführenden Arbeiten
- Einreichung eines Antrages auf Hauptmietzinserhöhung
- Abwicklung des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle beziehungsweise Bezirksgericht
- Überwachung der Arbeiten (maximal 5 Prozent der Baukosten)
Kosten gemäß Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG)
Kosten gemäß Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG) sind jene Kosten, die ein Planungs- und Baustellenkoordinator erhält.
Geldbeschaffungskosten
Geldbeschaffungskosten sind jene Kosten, die zur Aufnahme des Darlehens notwendig sind (maximal 9 Prozent), wie zum Beispiel:
- Eintragung in das Grundbuch (Notar*in)
- Bearbeitungsgebühren bei der Bank
- Stempel-, Rechts- beziehungsweise Gerichtsgebühren
- Zuzählungsspesen
- Prämien der Versicherung
- Abschlussspesen
- Zwischenspesen
Kontakt
Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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- Letzte Aktualisierung: 19.09.2025, 16.54 Uhr
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