Solarstrom ist günstig, klimafreundlich und stadttauglich. Mit entsprechender Planung können auch Fassaden von Hochhäusern für diese nachhaltige Form der Energie-Erzeugung genutzt werden – ohne Einschränkung beim Brandschutz.

Wien hat viele Flächen, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen. Der Einsatz an Hochhäusern mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 Metern ist allerdings aufgrund der Vorgaben der OIB-Richtlinie 2.3 nicht zulässig.
Hier wird eine Brandverhaltensklasse A2 gefordert. Durch die Brandlast der in Photovoltaik-Modulen unbedingt notwendigen Kunststoff-Folien ist diese nicht gegeben.
Forschungsprojekt zu Möglichkeiten der Photovoltaik-Nutzung
Um hier dennoch Möglichkeiten der Nutzung zu untersuchen, hat die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) ein Forschungsprojekt im Auftrag der Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie der IBA-Wien, Wohnbauforschung und internationale Beziehungen, durchgeführt.
Die Ergebnisse sind bereits in die Richtlinie der Wiener Baupolizei (MA 37) über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eingeflossen.
Photovoltaik-Module mit den anschließend angeführten Eigenschaften wurden dem erarbeiteten Brandszenario eines Fensterausbrandes aus Räumen mit Sprinkleranlage unterzogen und haben die Kriterien in Anlehnung an die ÖNORM B 3800-5 positiv erfüllt.
Hinweis: Die folgend genannten Empfehlungen für die Anbringung von Photovoltaik-Modulen an Hochhäusern mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 Metern gelten ausschließlich für jene Hochhäuser, die zumindest über eine automatische Lösch-Anlage mit dem Schutzziel "Verhinderung der vertikalen Flammenübertragung" verfügen.
Positiv geprüfte Konfigurationen:
- Glas-Glas-Module mit einer Brandverhaltensklasse B und mit einer Mindestdicke der beiden Glasschichten von je 6 Millimetern
- 2 Einbettungsfolien aus beliebigem Polymer mit einer Maximaldicke von je 0,76 Millimetern
- Mit Kunststoff-Anschlussdose
- Mit Rahmen mindestens der Brandverhaltensklasse A2 entsprechend - oder ohne Rahmen
- Dimensionen der Module bis zu 120 mal 210 Zentimetern (Breite mal Länge)
Positiv geprüfte Anordnung der Photovoltaik-Module als Fassaden-Element:
- Prinzipiell als ein vorgehängtes hinterlüftetes System mit metallischer Unterkonstruktion
- Unabhängig vom Material (Aluminium oder Edelstahl)
- Wärmedämmung aus Mineralwolle mindestens der Brandverhaltensklasse A2 mit einem
Schmelzpunkt größer als 1.000 Grad Celsius - Hinterlüftungsspaltbreite im bauphysikalisch üblichen Bereich von 40 bis 60 Millimetern
- Abstände zwischen Photovoltaik-Modulen in horizontaler und vertikaler Richtung von 0 bis 50 Millimeter
- Anordnung nicht über Außenwand-Öffnungen, sondern horizontal daneben
- Außenwand-Öffnungen, horizontaler Abstand zu den Öffnungen von mindestens 50 Millimetern