Behördliche Anforderungen an Einreichpläne

  • In den meisten Fällen in 3-facher Ausfertigung
    • Fallweise (zum Beispiel Bauanzeige, Bauverfahren gemäß § 70b und Verfahren nach dem Wiener Kleingartengesetz) in 2-facher Ausfertigung
    • Für die Online-Einreichung nur in digitaler Form (PDF) und in einfacher gedruckter Ausfertigung
  • Nach den Vorschriften der Bauordnung für Wien (Baupläne - Checkliste für Einreichpläne)
  • Unterfertigt von: Planverfasser*in (zur Berufsausübung berechtigte Personen wie Baumeister*in, Ziviltechniker*in, gewerberechtliche Befugte)
    • Im elektronischen Bewillungsverfahren muss diese Unterfertigung auf elektronische Weise erfolgen.
  • Maßstab: Einreichpläne: 1:100

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